Was unter Böschungsverfahren im Spezialtiefbau verstanden wird
Bei einem Böschungsverfahren wird eine Baugrube, ein Geländeeinschnitt oder ein Abtrag so ausgebildet, dass die entstehenden Flächen standsicher bleiben. Die Planung legt unter anderem Böschungsneigung, Höhenabschnitte, Bermen, Entwässerung und den Bauablauf fest. Grundlage sind die geotechnischen Eigenschaften des Bodens oder Felses sowie Einwirkungen aus Wasser, Verkehr, Nachbarbauwerken und Baustellenbetrieb.
Typische Einsatzbereiche für geböschte Aushübe
Geböschte Lösungen kommen vor allem dort zum Einsatz, wo seitlich genügend Raum vorhanden ist. Typische Anwendungsfälle sind Baugruben mit freiem Arbeitsraum, Leitungsgräben in offener Bauweise, Einschnitte für Verkehrswege sowie Geländeabträge für Infrastruktur- und Erschliessungsprojekte. Auch bei temporären Bauzuständen kann eine Böschung anstelle einer gestützten Wand vorgesehen werden, sofern Baugrund und Umgebung dies zulassen.
Ausführungsformen und technische Randbedingungen
Böschungen können einheitlich geneigt, abschnittsweise abgestuft oder mit Bermen ausgebildet werden. Je nach Material und Wasserverhältnissen sind zusätzlich Massnahmen gegen Erosion, Oberflächenabtrag oder Wasserzutritt nötig. Dazu gehören etwa eine geordnete Oberflächenentwässerung, Abdeckungen, Begrünung oder andere Formen des Oberflächenschutzes. Der Bauablauf erfolgt häufig etappenweise, damit die Standsicherheit während des Aushubs erhalten bleibt.
Abgrenzung zu Baugrubenwänden und Hangsicherungsverfahren
Böschungsverfahren sind innerhalb der Dienstleistungen des Spezialtiefbaus von vertikalen oder nahezu vertikalen Baugrubenabschlüssen abzugrenzen. Leistungen wie die Herstellung einer Baugrubenwand, Schlitzwand oder Schmalwand werden eingesetzt, wenn wenig Platz vorhanden ist oder angrenzende Bauwerke besondere Anforderungen stellen. Von Hangsicherungsverfahren sowie der Sicherung von Geländesprüngen und Hängen unterscheiden sich Böschungsverfahren dadurch, dass sie primär die geplante Ausbildung eines Aushubs oder Einschnitts betreffen und nicht die nachträgliche Stabilisierung eines bestehenden problematischen Hanges.