Welche Anlagen unter Härtereieinrichtungen fallen
In diese Kategorie fallen technische Einrichtungen, die für Härteprozesse und unmittelbar damit verbundene Behandlungsschritte ausgelegt sind. Dazu zählen je nach Aufbau Härteöfen, Anlassöfen, Abschrecksysteme, Chargier- und Transporteinrichtungen sowie Mess-, Regel- und Sicherheitstechnik. Auch verfahrensbezogene Peripherie wie Kühlung, Medienführung oder Atmosphäretechnik kann Teil einer Härtereieinrichtung sein.
Einsatz in der Fertigung metallischer Bauteile
Härtereieinrichtungen werden dort eingesetzt, wo Werkstücke nach der Formgebung oder spanenden Bearbeitung definierte mechanische Eigenschaften erhalten sollen. Typische Anwendungen betreffen Bauteile mit Anforderungen an Verschleissverhalten, Oberflächenhärte oder Festigkeit. Die Einrichtungen können in Einzelteilfertigung, Serienproduktion oder in prozessgekoppelten Fertigungslinien eingebunden sein.
Ausprägungen nach Verfahren und Anlagenkonzept
Härtereieinrichtungen unterscheiden sich unter anderem nach Chargen- oder Durchlaufbetrieb, nach der Art der Erwärmung sowie nach der Ausführung der Abschreckung. Je nach Anforderung kommen kompakte Einzelanlagen, modulare Linien oder integrierte Systeme mit Vor- und Nachbehandlung in Frage. Die Auswahl richtet sich nach Werkstoff, Bauteilgeometrie, geforderter Rand- oder Kernwirkung und dem benötigten Automatisierungsgrad.
Abgrenzung zu Schleifen, Schweissen und Galvanikeinrichtungen
Härtereieinrichtungen verändern die Werkstoffeigenschaften durch thermische Behandlung, nicht durch Materialabtrag, Fügeverfahren oder Beschichtung. Damit unterscheiden sie sich klar von Schleifen, bei dem Geometrie und Oberfläche bearbeitet werden, von Schweissen als Verbindungsverfahren und von Galvanikeinrichtungen zur Erzeugung funktionaler oder dekorativer Schichten. Innerhalb der Hierarchie gehören Härtereieinrichtungen somit zu den Werkseinrichtungen nach Bearbeitungsverfahren und nicht zu allgemeinen Werkstattausrüstungen.