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Personalfreistellung

Personalfreistellung bezeichnet die Entbindung von Mitarbeitenden von der Arbeitspflicht bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis. Typisch ist sie in Kündigungsphasen, bei internen Konflikten, bei Restrukturierungen oder in Funktionen mit sensiblen Zugriffsrechten. Beratungsleistungen in diesem Bereich betreffen die saubere Vorbereitung, die organisatorische Umsetzung und die Abstimmung mit Vertrag, Reglement und geltendem Arbeitsrecht.

Was unter Personalfreistellung zu verstehen ist

Bei einer Personalfreistellung erbringt die betroffene Person ihre Arbeitsleistung vorübergehend oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr, bleibt aber weiterhin angestellt. Im betrieblichen Kontext geht es dabei um die formale Anordnung oder Vereinbarung der Freistellung, die Dokumentation der Rahmenbedingungen sowie die Klärung von Lohnfortzahlung, Erreichbarkeit, Konkurrenzfragen, Ferien- und Zeitguthaben. Zur Leistung gehört auch die Abstimmung mit internen Richtlinien und bestehenden Vertragsgrundlagen.

Typische Anlaesse und betriebliche Situationen

Personalfreistellungen werden häufig im Zusammenhang mit ausgesprochenen Kündigungen eingesetzt, insbesondere wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll oder nicht risikofrei erscheint. Weitere Anwendungsfälle sind Führungswechsel, Vertrauensverlust, laufende Untersuchungen, Interessenkonflikte oder der Schutz von Kundendaten, Geschäftsgeheimnissen und Systemzugängen. In Restrukturierungen kann eine Freistellung zudem Teil einer geordneten Trennung und Übergabeplanung sein.

Formen und organisatorische Ausgestaltung

In der Praxis wird zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterschieden. Zusätzlich ist zu regeln, ob und in welchem Umfang Ferien, Überstunden oder andere Zeitguthaben während der Freistellung angerechnet werden, welche Informationen intern und extern kommuniziert werden und wie mit Arbeitsmitteln, Zutritten, Vollmachten und IT-Berechtigungen umzugehen ist. Bei exponierten Funktionen kann auch die Übergabe laufender Dossiers, Kundenkontakte und Verantwortlichkeiten Teil der Freistellungsplanung sein.

Abgrenzung zu Arbeitsrecht, Arbeitsverträgen und Personalerhaltung

Personalfreistellung ist innerhalb des Personalmanagements eine konkrete Massnahme zur Steuerung einer Trennung oder einer vorübergehenden Entbindung von der Arbeitspflicht. Gegenüber der Geschwisterleistung Arbeitsrecht liegt der Fokus hier nicht auf der allgemeinen Rechtsberatung, sondern auf der praktischen Ausgestaltung des Einzelfalls. Im Unterschied zu Arbeitsverträgen geht es nicht primär um die Erstellung oder Anpassung von Vertragsdokumenten, sondern um deren Anwendung in einer spezifischen Situation. Von Personalerhaltung und Personalentwicklung unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass sie nicht auf Bindung oder Förderung von Mitarbeitenden ausgerichtet ist, sondern auf eine geregelte Entlastung oder Trennung.

1 Anbieter

Die folgende Firmenliste umfasst Anbieter im Bereich Beratung und Begleitung von Personalfreistellungen. Unterschiede bestehen unter anderem in rechtlicher Naehe, HR-Praxisbezug und Branchenfokus.
Schmid + Partner AG | Business Advisors - WAiSCH
Switzerland
Schmid + Partner AG | Business Advisors - WAiSCH

Schmid + Partner AG | Business Advisors

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Fragen & Antworten zu Personalfreistellung

  • Was bedeutet Personalfreistellung im Unternehmenskontext?

    Eine angestellte Person wird von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden, bleibt aber vorerst im Arbeitsverhaeltnis.

  • In welchen Faellen wird eine Freistellung haeufig eingesetzt?

    Haefig bei Kuendigungen, Konfliktlagen, Restrukturierungen oder bei Funktionen mit sensiblem Daten- und Kundenzugang.

  • Was ist der Unterschied zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung?

    Bei einer widerruflichen Freistellung kann die Arbeitsleistung wieder eingefordert werden, bei einer unwiderruflichen nicht.

  • Welche Punkte muessen bei der Umsetzung geklaert werden?

    Unter anderem Zugriffsrechte, Rueckgabe von Arbeitsmitteln, Kommunikation, Zeitguthaben, Ferien und die Uebergabe laufender Aufgaben.


Weitere Leistungen unter
Personalmanagement

  • Personalbeschaffung
    1 Firma
  • Personalentwicklung
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  • Personalerhaltung
    1 Firma
  • Arbeitsrecht
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