Was unter Personalfreistellung zu verstehen ist
Bei einer Personalfreistellung erbringt die betroffene Person ihre Arbeitsleistung vorübergehend oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr, bleibt aber weiterhin angestellt. Im betrieblichen Kontext geht es dabei um die formale Anordnung oder Vereinbarung der Freistellung, die Dokumentation der Rahmenbedingungen sowie die Klärung von Lohnfortzahlung, Erreichbarkeit, Konkurrenzfragen, Ferien- und Zeitguthaben. Zur Leistung gehört auch die Abstimmung mit internen Richtlinien und bestehenden Vertragsgrundlagen.
Typische Anlaesse und betriebliche Situationen
Personalfreistellungen werden häufig im Zusammenhang mit ausgesprochenen Kündigungen eingesetzt, insbesondere wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll oder nicht risikofrei erscheint. Weitere Anwendungsfälle sind Führungswechsel, Vertrauensverlust, laufende Untersuchungen, Interessenkonflikte oder der Schutz von Kundendaten, Geschäftsgeheimnissen und Systemzugängen. In Restrukturierungen kann eine Freistellung zudem Teil einer geordneten Trennung und Übergabeplanung sein.
Formen und organisatorische Ausgestaltung
In der Praxis wird zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterschieden. Zusätzlich ist zu regeln, ob und in welchem Umfang Ferien, Überstunden oder andere Zeitguthaben während der Freistellung angerechnet werden, welche Informationen intern und extern kommuniziert werden und wie mit Arbeitsmitteln, Zutritten, Vollmachten und IT-Berechtigungen umzugehen ist. Bei exponierten Funktionen kann auch die Übergabe laufender Dossiers, Kundenkontakte und Verantwortlichkeiten Teil der Freistellungsplanung sein.
Abgrenzung zu Arbeitsrecht, Arbeitsverträgen und Personalerhaltung
Personalfreistellung ist innerhalb des Personalmanagements eine konkrete Massnahme zur Steuerung einer Trennung oder einer vorübergehenden Entbindung von der Arbeitspflicht. Gegenüber der Geschwisterleistung Arbeitsrecht liegt der Fokus hier nicht auf der allgemeinen Rechtsberatung, sondern auf der praktischen Ausgestaltung des Einzelfalls. Im Unterschied zu Arbeitsverträgen geht es nicht primär um die Erstellung oder Anpassung von Vertragsdokumenten, sondern um deren Anwendung in einer spezifischen Situation. Von Personalerhaltung und Personalentwicklung unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass sie nicht auf Bindung oder Förderung von Mitarbeitenden ausgerichtet ist, sondern auf eine geregelte Entlastung oder Trennung.