Bauliche Merkmale eines Schaukastens
Ein Schaukasten besteht typischerweise aus einem Rahmen, einer verglasten Front, einer Rückwand sowie einer Öffnung für den Wechsel der Inhalte. Je nach Ausführung ist die Front als Dreh- oder Klappflügel ausgebildet und mit einem Schloss gesichert. Im Unterschied zu offenen Präsentationsflächen schützt der geschlossene Aufbau Exponate oder Aushänge vor Berührung, Verschmutzung und Witterung.
Typische Einsatzorte an Gebäuden und Ladenfronten
Schaukästen werden an Fassaden, in Eingangsbereichen, in Passagen oder innerhalb von Verkaufs- und Empfangszonen eingesetzt. Sie dienen der geordneten Präsentation von Produktmustern, Speisekarten, Preisangaben, Plakaten oder betrieblichen Informationen. Im Aussenbereich ist die Konstruktion auf Sichtbarkeit und Schutz der Inhalte ausgelegt, im Innenbereich oft stärker auf Gestaltung und Einbindung in den Ausbau.
Ausführungen nach Montageart und Nutzung
Unterschieden werden aufgesetzte, eingelassene oder in bestehende Fronten integrierte Schaukästen. Weitere Merkmale sind die Anzahl der Flügel, die Tiefe des Kastens, die Art der Verglasung sowie optionale Beleuchtung. Je nach Verwendungszweck kann der Schaukasten für flache Aushänge konzipiert sein oder mehr Tiefe für Objekte und Muster vorsehen.
Abgrenzung zu Schaufenster, Oberlichtflügel und Schaufensterheizungen
Ein Schaukasten ist keine vollflächige Schaufensterverglasung, sondern eine begrenzte, geschlossene Präsentationseinheit. Im Gegensatz zum Schaufenster zeigt er Inhalte innerhalb eines eigenen Gehäuses und nicht hinter einer grossen Fassadenverglasung. Von Oberlichtflügeln unterscheidet er sich durch seine reine Präsentationsfunktion ohne Lüftungsaufgabe, und Schaufensterheizungen dienen dem Raum- und Glasrandklima, nicht der Darstellung von Informationen oder Waren.