Medizinischer Aufgabenbereich eines Hautarztes
Der Fachbereich umfasst die Abklärung, Behandlung und Verlaufskontrolle von Hauterkrankungen. Dazu zählen unter anderem entzündliche Erkrankungen wie Ekzeme oder Schuppenflechte, akneartige Hautbilder, Infektionen der Haut, Nagelveränderungen sowie pigmentierte oder knotige Hautveränderungen. Ein Hautarzt beurteilt zudem, ob ein Befund harmlos, behandlungsbedürftig oder weiter abklärungsbedürftig ist.
Typische Anlässe für eine dermatologische Abklärung
Häufige Gründe für einen Termin sind anhaltender Juckreiz, Ausschläge, entzündete Hautstellen, Akne, Warzen, auffällige Muttermale, nicht heilende Wunden oder plötzliche Veränderungen an Haaren und Nägeln. Auch wiederkehrende Beschwerden nach Kontakt mit bestimmten Stoffen oder Sonnenexposition werden dermatologisch beurteilt. Bei chronischen Hauterkrankungen dient die fachärztliche Betreuung oft auch der Anpassung der laufenden Behandlung.
Untersuchungen und Behandlungsformen in der Dermatologie
Die dermatologische Untersuchung beginnt in der Regel mit der klinischen Beurteilung der Haut. Je nach Befund kommen vergrössernde Betrachtung von Pigmentmalen, Probenentnahmen, Abstriche oder weitere diagnostische Schritte in Frage. Behandelt wird je nach Erkrankung mit äusserlich angewendeten Medikamenten, systemischen Therapien, physikalischen Verfahren oder kleinchirurgischen Eingriffen zur Entfernung oder Sicherung eines Befunds.
Abgrenzung zu anderen ärztlichen Fachgebieten
Innerhalb der Hierarchie gehört der Hautarzt zum übergeordneten Bereich Arzt und deckt gezielt Erkrankungen der Haut und ihrer Anhangsgebilde ab. Im Unterschied zum Augenarzt, Frauenarzt, HNO Arzt, Kinderarzt oder Zahnarzt steht nicht ein Organ- oder Altersbereich im Vordergrund, sondern das Hautorgan mit seinen sichtbaren und funktionellen Veränderungen. Die erste Einschätzung kann zwar auch in einer Hausarztpraxis erfolgen, die fachärztliche Vertiefung liegt jedoch beim Hautarzt.