Funktionsprinzip von Lichtschranken
Eine Lichtschranke besteht aus einem Sender und einem Empfänger oder aus einer kombinierten Einheit mit Reflektor. Solange der Lichtweg frei ist, bleibt der definierte Schaltzustand bestehen. Wird der Strahl unterbrochen, abgeschwächt oder reflektiert verändert, erzeugt das System ein Meldesignal für nachgelagerte Steuerungen, Anzeigen oder Überwachungseinrichtungen. Im Bereich der Schwachstromanlagen sind dabei die korrekte Ausrichtung, die elektrische Einbindung und die Störsicherheit gegen Fremdlicht und Verschmutzung relevant.
Einsatz in Meldeanlagen und Signalanlagen
Lichtschranken werden überall dort verwendet, wo Personen, Fahrzeuge oder Gegenstände kontaktlos erkannt werden müssen. Typische Anwendungen sind Durchgangsüberwachungen, Tor- und Zufahrtsbereiche, Absicherungen an technischen Anlagen, Zähl- und Erfassungspunkte sowie Signalfolgen in betrieblichen Abläufen. Im Unterschied zu rein optischen Anzeigeelementen wie Lichtsignalanlagen erfassen Lichtschranken selbst ein Ereignis und liefern daraus die Meldung oder den Schaltimpuls.
Ausführungen nach Erfassungsprinzip und Umfeld
Je nach Aufgabe kommen Einweg-Lichtschranken mit getrenntem Sender und Empfänger, Reflexionssysteme mit Reflektor oder diffuse optische Erfassung zum Einsatz. Für breitere Überwachungsfelder werden auch mehrstrahlige Systeme oder lichtbasierte Schutzfelder eingesetzt, sofern die konkrete Anwendung dies erfordert. Die Auswahl hängt unter anderem von Reichweite, Objektgrösse, Montageabstand, Reaktionszeit und den Umgebungsbedingungen wie Staub, Feuchtigkeit oder wechselnden Lichtverhältnissen ab.
Abgrenzung zu Brandmeldung, Einbruchmeldung und Zutrittskontrolle
Innerhalb der Hierarchie gehören Lichtschranken zu Meldeanlagen und Signalanlagen, weil sie physische Zustände oder Bewegungen erfassen und als Signal weitergeben. Sie unterscheiden sich von Brandmeldern, die auf Rauch, Wärme oder Feuerkenngrössen reagieren, sowie von Einbruchmeldeanlagen, die ein grösseres sicherheitstechnisches System mit verschiedenen Detektoren und Alarmierungslogiken bilden. Gegenüber Zutrittskontrollanlagen prüfen Lichtschranken keine Berechtigung, sondern erkennen nur das Passieren oder Vorhandensein eines Objekts im Erfassungsbereich.