Strahlenschutz bezüglich der Energie- und Umweltbranche im Bereich Nicht-Ionisierender Strahlung und Strahlungs- und Strahlenschutz besteht aus einer Reihe von Massnahmen, um die Unversehrtheit von Mensch und Umwelt vor schädlicher nicht-ionisierender Strahlung zu schützen. Dazu gehören Regelungen zur Einhaltung von Grenzwerten für die Exposition gegenüber nicht-ionisierender Strahlung, Erstellung von Risikoanalysen, Techniken zur Minimierung des Risikos, technische Lösungen und Massnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Risiken. Ausserdem müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter angemessen über den Umgang mit nicht-ionisierender Strahlung informiert sind. In manchen Fällen kann auch eine gezielte Überwachung der Exposition gegenüber nicht-ionisierender Strahlung erforderlich sein.
Entwicklung, Herstellung und Weiterverarbeitung von und Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Waren aus Textilien, Kunststoffen und Gummi, sowie mechanischer, elektrischer und elektronischer... @Pedi AG
Vertrieb von wissenschaftlich-technischen Mess-, Prüf- und Hilfsgeräten, insbesondere von wissenschaftlichen Instrumenten, Systemen und Komponenten für physikalische Forschung, analytische Chemie,... @BERTHOLD TECHNOLOGIES (Schweiz) GmbH
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