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Anlagestiftung und Personalvorsorge

Anlagestiftungen werden in der beruflichen Vorsorge als Anlagegefässe für Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen eingesetzt. Im Zusammenhang mit der Personalvorsorge betrifft die Leistung die Einbindung solcher Strukturen in BVG-nahe Vorsorgelösungen für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden. Relevant ist sie vor allem dort, wo Anlageentscheide und Vorsorgegestaltung nicht vollständig an einen Versicherer ausgelagert werden.

Was unter Anlagestiftung im Rahmen der Personalvorsorge zu verstehen ist

Die Personalvorsorge umfasst Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Eine Anlagestiftung ist dabei kein Versicherungsvertrag, sondern eine Struktur, über die Vorsorgevermögen gemeinschaftlich in definierte Anlagegruppen investiert werden kann. Sie dient Vorsorgeeinrichtungen als Instrument für die Vermögensanlage und steht damit an der Schnittstelle zwischen Vorsorgelösung, Anlagestrategie und langfristiger Finanzierung der Leistungen.

Typische Einsatzsituationen in Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen

Das Thema stellt sich, wenn ein Unternehmen seine Mitarbeitenden über eine Pensionskassenlösung versichert und dabei die Anlage des Vorsorgevermögens mitberücksichtigen muss. Es ist besonders relevant bei teilautonomen oder autonomen Modellen, in denen die Kapitalanlage nicht vollständig durch einen Versicherer getragen wird. Auch bei der Überprüfung bestehender Vorsorgestrukturen, bei einem Wechsel des Vorsorgemodells oder bei der Abstimmung von Risiko- und Sparkomponenten kann die Rolle einer Anlagestiftung geprüft werden.

Anlagegruppen, Strategien und organisatorische Ausprägungen

Anlagestiftungen stellen in der Regel verschiedene Anlagegruppen zur Verfügung, etwa für breit diversifizierte Mischanlagen oder einzelne Anlageklassen. Welche Ausprägung sinnvoll ist, hängt von der Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung, dem Anlagehorizont, der Liquiditätsplanung und den Vorgaben des Vorsorgereglements ab. Im Bereich Personalvorsorge steht deshalb nicht nur die Wahl eines Anlagegefässes im Vordergrund, sondern auch die Frage, wie Anlagestrategie, Deckung der Verpflichtungen und Governance zusammenpassen.

Abgrenzung zu Vollversicherung, Sammelstiftung und anderen Vorsorgeleistungen

Anlagestiftung und Personalvorsorge ist innerhalb der Vorsorge für Mitarbeitende anders einzuordnen als eine Vollversicherung BVG oder eine Risikoversicherung BVG. Bei der Vollversicherung steht die umfassende Risikoübernahme durch einen Versicherer im Vordergrund, während eine Anlagestiftung primär der Vermögensanlage für Vorsorgeeinrichtungen dient. Von einer Sammelstiftung unterscheidet sie sich ebenfalls: Die Sammelstiftung ist Trägerin einer Vorsorgelösung, die Anlagestiftung ein Anlageinstrument. Gegenüber Leistungen wie Krankentaggeld, UVG oder Kollektiv-Unfallversicherung betrifft dieses Thema nicht kurzfristige Lohn- und Unfallfolgen, sondern die langfristige berufliche Vorsorge.

1 Anbieter

In der folgenden Firmenliste sind Anbieter und Fachunternehmen aus dem Bereich Anlagestiftung und Personalvorsorge aufgeführt. Die Einträge können sich in Vorsorgemodell, Trägerschaft und Anlageausrichtung unterscheiden.
Odermatt Zuber & Partner AG - WAiSCH
Switzerland
Odermatt Zuber & Partner AG - WAiSCH

Odermatt Zuber & Partner AG

6003 Luzern

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Fragen & Antworten zu Anlagestiftung und Personalvorsorge

  • Ist eine Anlagestiftung dasselbe wie eine Pensionskasse?

    Nein. Die Pensionskasse beziehungsweise Vorsorgeeinrichtung führt die Vorsorge, die Anlagestiftung stellt Anlagegefässe für deren Vermögen bereit.

  • Für welche Unternehmen ist das Thema besonders relevant?

    Vor allem für Unternehmen mit einer beruflichen Vorsorgelösung, bei der Anlageentscheide nicht vollständig durch einen Versicherer übernommen werden.

  • Wie unterscheidet sich eine Anlagestiftung von einer Vollversicherung BVG?

    Die Vollversicherung bündelt Vorsorge und Risikoübernahme bei einem Versicherer. Eine Anlagestiftung dient der Kapitalanlage von Vorsorgevermögen.

  • Bezieht sich die Leistung nur auf Altersleistungen?

    Nein. Die Personalvorsorge umfasst je nach Vorsorgelösung auch Leistungen bei Invalidität und Tod.


Weitere Leistungen unter
Vorsorge für Mitarbeitende

  • Ergänzungsversicherung zum UVG
    1 Firma
  • Kollektiv-Unfallversicherung
    1 Firma
  • Krankentaggeld
    1 Firma
  • Obligatorische Unfallversicherung UVG
    1 Firma
  • Risikoversicherung BVG
    1 Firma
  • Unfallversicherung kurzfristige Anlässe
    1 Firma
  • Unfallversicherungen
    1 Firma
  • Vollversicherung BVG
    1 Firma
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Helpline
  • Perspectiva Sammelstiftung

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