Betrieb einer Holzhandlung sowie Bewirtschaftung von Liegenschaften. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, verwandte Geschäftszweige angliedern, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte übernehmen oder erteilen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern und ist ferner befugt, Darlehen zu gewähren oder aufzunehmen sowie Liegenschaften zu erwerben oder zu veräussern.