Betrieb eines Metallbau- und Metallverarbeitungsunternehmens insbesondere im Bereich Biegetechnik und Metallbaukonstruktion sowie Handel mit entsprechenden Produkten; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten.