Was bei Aussenkontrollen und Innenkontrollen geprüft wird
Bei Aussenkontrollen werden typischerweise Zugänge, Fenster, Türen, Tore, Fassadenbereiche und das unmittelbare Objektumfeld visuell überprüft. Innenkontrollen umfassen die Begehung freigegebener Räume, um erkennbare Unregelmässigkeiten festzustellen, etwa ungesicherte Öffnungen, Feuchtigkeit, ausgelöste technische Anzeigen oder Spuren unbefugten Zutritts. Der Umfang richtet sich nach dem Objekt, den zugänglichen Bereichen und der vorgängig festgelegten Kontrollliste.
Typische Einsätze während Ferien und anderen Abwesenheiten
Die Leistung wird vor allem bei Ferienabwesenheiten, saisonal genutzten Liegenschaften oder vorübergehend leerstehenden Wohn- und Geschäftsräumen eingesetzt. Sie dient dazu, einen unbeaufsichtigten Zustand nicht über längere Zeit bestehen zu lassen. Besonders relevant ist dies bei Objekten, bei denen von aussen nicht sofort erkennbar ist, ob etwas verändert wurde, oder bei Innenräumen, in denen Schäden erst bei einer Begehung auffallen.
Kontrollumfang, Zutritt und Meldungsprozess
Aussenkontrollen können ohne Innenzutritt durchgeführt werden, während Innenkontrollen einen geregelten Zugang zum Objekt voraussetzen. In der Praxis werden Kontrollintervalle, Kontrollpunkte, Schlüssel- oder Zutrittsregelung sowie der Umgang mit Feststellungen vorgängig definiert. Werden Auffälligkeiten festgestellt, erfolgt in der Regel eine Dokumentation und eine Meldung gemäss dem vereinbarten Ablauf.
Abgrenzung zu anderen Leistungen der Ferienbewachung
Innerhalb der Ferienbewachung bezeichnet diese Leistung die eigentliche Objektkontrolle vor Ort. Sie unterscheidet sich von Haustierpflege und Pflanzenpflege, weil dort Versorgungsaufgaben und nicht die sicherheitsbezogene Kontrolle des Objekts im Vordergrund stehen. Gegenüber Interventionen ist sie ebenfalls abzugrenzen: Aussenkontrollen und Innenkontrollen sind geplante, wiederkehrende Prüfungen, während Interventionen auf einen konkreten Anlass oder eine Meldung folgen.