Was bei einer Kontrolle der Blauen Zone geprüft wird
Die Kontrolle der Blauen Zone bezieht sich auf Parkfelder, die nur für eine bestimmte Dauer genutzt werden dürfen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug in einem entsprechend markierten Feld steht, ob die vorgeschriebene Kennzeichnung des Parkbeginns vorhanden und korrekt ist und ob die zulässige Parkdauer eingehalten wird. Grundlage der Beurteilung sind die Signalisation und die konkrete Ausgestaltung des Parkregimes vor Ort.
Typische Einsatzorte für Blaue-Zone-Kontrollen
Blaue-Zone-Regime finden sich vor allem in Bereichen mit begrenztem Parkraum und häufigem Fahrzeugwechsel. Dazu gehören Strassenabschnitte in Siedlungsgebieten, Zonen bei Läden und Dienstleistungen sowie Areale mit kurzzeitiger Besucherparkierung. Die Kontrolle dient dort der Einhaltung eines geregelten Umschlags der verfügbaren Parkfelder.
Öffentliche und private Blaue Zonen
Eine Blaue Zone kann auf öffentlichen Verkehrsflächen bestehen, aber auch auf privaten Arealen mit entsprechend festgelegtem Parkregime. Für die Kontrolle ist entscheidend, dass die Regelung klar erkennbar ist und die betroffenen Parkfelder eindeutig zugeordnet werden können. Je nach Umfeld unterscheiden sich Zuständigkeit, Dokumentation und die Einbindung in die allgemeine Parkplatzbewirtschaftung.
Abgrenzung zu anderen Verstössen der Parkplatzkontrolle
Die Blaue Zone betrifft die Einhaltung eines Zeitregimes auf grundsätzlich zulässigen Parkfeldern. Damit unterscheidet sie sich von Parkverbotszonen, in denen Parkieren an diesem Ort selbst unzulässig ist. Gegenüber Parken ausserhalb von Parkfeldern steht hier nicht die falsche Positionierung im Vordergrund, sondern die Nutzung eines korrekt markierten Feldes unter zeitlichen Vorgaben. Von allgemeinen Parkzeitüberschreitungen ist die Blaue Zone abzugrenzen, weil sie an ein spezifisches Regime mit eigener Kennzeichnung gebunden ist. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge umfassen darüber hinaus weitere Fälle, etwa unberechtigte Nutzung oder das Blockieren von Flächen.