Aufbau und Funktion von Lichtkuppeln
Eine Lichtkuppel besteht in der Regel aus einem Aufsatzkranz und einem lichtdurchlässigen Oberteil. Sie wird in die Dachfläche integriert und führt Tageslicht von oben in darunterliegende Räume oder Verkehrsflächen. Die konkrete Ausführung richtet sich unter anderem nach Dachaufbau, Öffnungsart, Wärmeschutz, Schlagregenbeanspruchung und den Anforderungen an den Übergang zwischen Dachabdichtung und Bauteil.
Typische Einsatzbereiche auf Dächern
Lichtkuppeln werden häufig über Treppenhäusern, Korridoren, Innenzonen von Gewerbebauten, Hallen, Nebenräumen oder Sanitärräumen eingesetzt. Sie eignen sich besonders dort, wo eine punktuelle Belichtung einzelner Dachöffnungen ausreichend ist. Im Unterschied zu Lichtbändern, die längere Dachzonen gleichmässig belichten, sind Lichtkuppeln auf einzelne Öffnungen und klar begrenzte Bereiche ausgelegt.
Ausführungen nach Form, Material und Bedienung
Lichtkuppeln sind in unterschiedlichen Geometrien und mit verschiedenen Verglasungs- oder Kunststoffaufbauten erhältlich. Je nach Nutzung gibt es festverglaste Varianten sowie öffenbare Systeme für Lüftung oder technische Funktionen. Auch die Ausbildung des Aufsatzes, die Höhe über der Dachfläche und die Einbindung in bestehende oder neue Dachkonstruktionen unterscheiden sich je nach Projekt.
Abgrenzung innerhalb des Lichtbaus
Innerhalb des Lichtbaus stehen Lichtkuppeln für kompakte, punktuelle Dachoberlichter. Sie unterscheiden sich von Tonnengewölben durch ihre nicht langgezogene, gewölbte Dachform über grösseren Spannweiten und von Lichtdecken durch ihre andere Einbausituation im Dach statt in einer raumseitigen Deckenlösung. Lichtplatten, gewellt, dienen eher als flächige Bekleidung oder Eindeckung, während Lichtkuppeln als eigenständige Dachöffnung mit Anschluss an den Dachaufbau geplant werden.