Funktionsprinzip von Münzzeitschaltern
Ein Münzzeitschalter reagiert auf den Einwurf einer passenden Münze und startet damit einen zeitlich begrenzten Schaltvorgang. Während der eingestellten Laufzeit bleibt ein Stromkreis freigegeben oder ein nachgeschaltetes Steuerelement aktiviert. Nach Ablauf der Zeit wird die Freigabe automatisch beendet. Je nach Ausführung ist das Gerät als eigenständige Einheit aufgebaut oder in eine Schalt- bzw. Steuertafel eingebunden.
Typische Anwendungen in gemeinschaftlich genutzten Anlagen
Münzzeitschalter finden sich vor allem in Anlagen mit kurzzeitiger, nutzungsabhängiger Freigabe. Im baulichen Umfeld betrifft das etwa Duschen, Warmwasserfreigaben, Haartrockner oder ähnliche Einrichtungen in Sportanlagen, Gemeinschaftsbauten, Campinganlagen oder öffentlichen Sanitärbereichen. Die zeitliche Begrenzung dient dabei nicht der Messung des Verbrauchs, sondern der definierten Nutzung pro Zahlungsvorgang.
Ausführungen und Einbindung in Elektro- und Pneumatiktafeln
Die Geräte unterscheiden sich unter anderem nach Münzannahme, Laufzeitvorgabe, Einbauart und Ansteuerung der nachfolgenden Schalttechnik. In einfachen Konfigurationen wird ein einzelner Verbraucher direkt freigegeben; in komplexeren Anlagen erfolgt die Anbindung an Relais, Schütze oder vorhandene Steuerungen innerhalb einer Tafel. Im Zusammenhang mit Pneumatiktafeln kann der Münzimpuls auch eine elektrisch ausgelöste Freigabe innerhalb eines grösseren Steuerungssystems auslösen.
Abgrenzung zu Zeitschaltern, Schaltuhren und Zählern
Ein Münzzeitschalter unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Zeitschalter dadurch, dass die Laufzeit nicht durch manuellen Schaltbefehl oder reine Zeitfunktion startet, sondern durch einen Zahlungsvorgang. Gegenüber Schaltuhren fehlt der kalender- oder tageszeitabhängige Automatikbetrieb. Von Zählern grenzt sich die Leistung ab, weil keine Verbrauchsmenge erfasst wird, sondern eine zeitlich definierte Freischaltung erfolgt. Innerhalb der Gruppe Elektrotafeln und Pneumatiktafeln ist der Münzzeitschalter daher kein allgemeines Steuergerät, sondern ein auslösegebundenes Freigabeelement.