Was zu Sanitäranlagen im Hochbau zählt
Im Fachbereich Sanitäranlagen werden wasserführende und abwasserführende Systeme innerhalb eines Gebäudes geplant und installiert. Dazu zählen Kalt- und Warmwasserleitungen, Entwässerungsleitungen, Anschlüsse für sanitäre Apparate sowie Einbau- und Befestigungssysteme. Ebenfalls erfasst sind Apparate wie Waschtische, WCs, Duschen, Ausgussbecken oder ähnliche Einrichtungen, soweit sie Teil der gebäudetechnischen Sanitärinstallation sind.
Einsatzbereiche in Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauten
In Wohnbauten stehen Bad, Küche, WC und Waschküche im Vordergrund. In Büro- und Gewerbebauten kommen öffentliche Sanitärräume, Teeküchen, Putzräume oder betriebsspezifische Entnahmestellen hinzu. In Schul-, Sport- oder Gesundheitsbauten wirken sich Nutzungshäufigkeit, Reinigungsanforderungen, Barrierefreiheit und die Zahl der gleichzeitig genutzten Apparate direkt auf die Auslegung der Sanitäranlagen aus.
Teilbereiche von Apparaten bis Schwimmbadeinrichtungen
Sanitäranlagen umfassen sichtbare und verdeckt eingebaute Komponenten. Zu den Unterleistungen gehören Apparate, Installationselemente, Leitungen und Isolierungen sowie in bestimmten Projekten auch Elektrotafeln und Pneumatiktafeln für zugehörige technische Funktionen. Schwimmbadeinrichtungen bilden einen speziellen Teilbereich, wenn Beckenwassertechnik, zugehörige Installationen und sanitäre Infrastruktur im selben Leistungsrahmen behandelt werden.
Abgrenzung zu Ausbau, Lüftung und Gebäudesystemtechnik
Sanitäranlagen sind im Hochbau dem technischen Ausbau zuzuordnen, aber nicht mit dem Ausbau im engeren Sinn gleichzusetzen. Oberflächen, Verkleidungen oder Möblierungen im Nassraum gehören nicht automatisch dazu. Gegenüber Klima und Lüftung beziehen sich Sanitäranlagen auf Wasser- und Abwassersysteme statt auf Luftführung, und gegenüber Elektronik und Gebäudesystemtechnik auf die medienführende Installation statt auf Steuerungs- und Automationsfunktionen.