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Filme

Bei der Entsorgung von Industrieabfällen umfasst die Leistung Filme die getrennte Erfassung und Behandlung von Filmmaterialien aus Druckvorstufe, Produktion, Verpackung und Versand. Dazu zählen je nach Betrieb unter anderem Folienreste, Trägerfilme, Schutzfilme oder aussortierte Filmrollen. Für die richtige Zuordnung sind Materialart, Verbundaufbau, Beschichtungen und allfällige Anhaftungen massgebend.

Welche Abfälle unter Filme fallen

Unter Filme fallen feste, meist bahnförmige Materialien aus Kunststoff oder vergleichbaren Trägerschichten, die im Betrieb als Produktionsmittel, Verpackung oder Schutzmaterial anfallen. In der Druck- und Papierbranche können das etwa Reststücke aus der Verarbeitung, gebrauchte Träger- und Schutzfolien oder ausgemusterte Filmrollen sein. Entsorgungsrelevant sind dabei nicht nur das Grundmaterial, sondern auch Druckbild, Klebstoffe, Beschichtungen, Kaschierungen und Verschmutzungen.

Typische Anfallstellen in Druck- und Papierbetrieben

Filme entstehen in unterschiedlichen Bereichen eines Betriebs. Dazu gehören Restmengen aus Verpackung und Palettierung, Folien aus Lager und interner Logistik, Schutzfilme von Maschinen- oder Materialoberflächen sowie Ausschuss aus verarbeiteten Bahnen. Je nach Produktionsumgebung fallen die Materialien sortenrein oder gemischt an, was die weitere stoffliche Verwertung oder die notwendige Separierung direkt beeinflusst.

Sorten, Verbunde und Verunreinigungen

Für die Entsorgung ist entscheidend, ob Filme als sortenreine Fraktion vorliegen oder als Verbundmaterial. Unbeschichtete und sauber getrennte Folien lassen sich anders behandeln als bedruckte, kaschierte oder mit Klebstoffresten versehene Materialien. Auch Anhaftungen wie Papierfasern, Etiketten, Farben, Lacke oder Produktreste verändern die Einstufung. Deshalb werden Filme in der Praxis häufig nach Materialtyp, Sauberkeit und Verarbeitungszustand getrennt erfasst.

Abgrenzung zu Chemikalien, Papier, Metallen und Sonderabfällen

Die Leistung Filme bezieht sich auf feste Film- und Folienmaterialien und nicht auf flüssige oder pastöse Rückstände. Entwickler, Reinigungsmittel oder andere Prozessstoffe gehören zur Entsorgung von Chemikalien. Metallhaltige Reststoffe, etwa separate Metallteile oder metallische Produktionsabfälle, fallen nicht unter Filme. Gegenüber Papier ist die Abgrenzung vor allem bei laminierten oder kaschierten Materialien relevant; hier entscheidet der Materialaufbau. Sind Filme mit problematischen Stoffen belastet oder gesondert zu deklarieren, kann statt der Fraktion Filme die Kategorie Sonderabfälle massgebend sein.

2 Anbieter

Die folgenden Anbieter sind auf die Entsorgung von Filmen im industriellen Umfeld ausgerichtet. Die Einträge unterscheiden sich nach Materialfokus, Annahmekriterien und Behandlungsweg.
Switzerland
DC DruckChemie Schweiz AG - WAiSCH

DC DruckChemie Schweiz AG

6265 Roggliswil
Switzerland
Techmosim AG - WAiSCH

Techmosim AG

4132 Muttenz

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Fragen & Antworten zu Filme

  • Müssen bedruckte und unbedruckte Filme getrennt gesammelt werden?

    Oft ja. Druckbild, Beschichtungen und Verunreinigungen beeinflussen die weitere Behandlung und sollten getrennt ausgewiesen werden.

  • Zählen Verbundfolien ebenfalls zu Filme?

    Grundsätzlich ja, solange es sich um feste Film- oder Folienmaterialien handelt. Der Verbundaufbau bestimmt jedoch, wie sie entsorgt oder aufbereitet werden.

  • Können Filme zusammen mit Papierabfällen entsorgt werden?

    In der Regel nicht. Filme und Papier werden getrennt erfasst, besonders bei Folien, Kaschierungen oder laminierten Materialien.

  • Wann werden Filme als Sonderabfall eingestuft?

    Wenn sie mit Stoffen belastet sind, die eine besondere Deklaration oder Behandlung erfordern. Das hängt vom Material und von den anhaftenden Rückständen ab.


Weitere Leistungen unter
Entsorgung von Industrieabfällen

  • Chemikalien
    8 Firmen
  • Papier
    7 Firmen
  • Metalle
    6 Firmen
  • Sonderabfälle
    6 Firmen

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Leistung: Filme entsorgen | Industrieabfälle Druck & Papier
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