Betrieb eines Architekturbüros und aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere auch die Durchführung von Überbauungen auf eigene oder fremde Rechnung, die Erstellung von Bauten als Totalunternehmer etc. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie sich an anderen Gesellschaften beteiligen.