Handel mit und Fabrikation von Holzparkett und dazugehörigen Nebenprodukten, Handel mit und Herstellung von Maschinen zur Fabrikation von Parkett und Erteilung von Lizenzen zur Herstellung von Parkett im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, solche Beteiliungen halten, anderen Gruppengesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien jedwelcher Art und Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft.