Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung jeglicher Art von Bauten im Generalunternehmervertrag und die Übernahme von Architekturarbeiten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum enterben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann ferner Zweigniederlassungen Im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann sodann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.