Betrieb einer Glocken- und Kunstgiesserei; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei andern Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten oder mit solchen fusionieren sowie Liegenschaften erwerben und veräussern.