Betrieb einer Haustechnikunternehmung, insbesondere die Planung, Projektierung und Ausführung von Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie Sanitärzeichnungsarbeiten; kann Darlehen gewähren, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.