Handel mit Kunststoff (Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere) als Fertigteile oder Halbzeuge; ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Grundstücke zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.