Als wirtschaftlich selbständiges Unternehmen, Herstellung von und Handel mit hydraulischen Aggregaten, Getrieben und anderen Maschinen; kann Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, solche gründen oder übernehmen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern oder belasten.