Was unter Lichtwänden im Ausbau verstanden wird
Lichtwände sind nichttragende oder begrenzt tragende Wandlösungen, die Licht in angrenzende Räume oder Zonen führen. Sie bestehen typischerweise aus lichtdurchlässigen, industriell hergestellten Elementen und werden als feste Wandfläche in Öffnungen, Raumabschlüssen oder innenliegenden Trennwänden eingesetzt. Je nach System entsteht eine diffuse Lichtwirkung, ein teilweiser Sichtschutz oder eine klarere Durchsicht.
Typische Einsatzorte für lichtdurchlässige Wandflächen
Solche Wandflächen finden sich in Treppenhäusern, Korridoren, Eingangsbereichen, Nasszellen, Nebenräumen oder Raumtrennungen innerhalb von Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Bauten. Sie werden dort verwendet, wo natürliches Licht erwünscht ist, aber eine klassische Fensterlösung oder eine offene Verbindung nicht passt. Auch bei der Aufwertung innenliegender Zonen ohne direkten Fassadenanschluss kommen Lichtwände in Frage.
Ausprägungen von Lichtwänden
Lichtwände können aus Glasbausteinen, Profilglaselementen oder anderen modularen lichtdurchlässigen Bauteilen bestehen. Die Unterschiede liegen unter anderem in Format, Fugenbild, Lichtstreuung, Transparenzgrad und konstruktivem Aufbau. Je nach Ausführung stehen eher die flächige Lichtverteilung, die strukturierte Oberfläche oder die klare lineare Gliederung der Wand im Vordergrund.
Abgrenzung zu Glas, Keramik und Steinzeug
Innerhalb der gebrannten Materialien sind Lichtwände von allgemeinem Glas zu unterscheiden: Während Glas oft als Verglasung, Scheibe oder transparente Fläche geplant wird, bezeichnet Lichtwand eine wandartige, lichtdurchlässige Konstruktion mit Raumabschluss. Gegenüber Keramik und Ton, Steingut oder Steinzeug besteht der Unterschied darin, dass diese Materialien in der Regel opake Bekleidungen oder Beläge bilden. Lichtwände verbinden dagegen Wandfunktion mit Lichteintrag.