Welche Arbeiten darunter fallen
Gemeint sind Bearbeitungsschritte an Bohrwerken und Fräsmaschinen, die über klar standardisierte Fräs- oder Bohrbilder hinausgehen. Dazu zählen kombinierte Bearbeitungen an einem Werkstück, nachträgliche Anpassungen an bestehenden Teilen sowie Aufgaben mit ungewöhnlichen Bezugspunkten oder Bearbeitungsflächen. Die Einordnung als sonstige Leistung erfolgt meist dann, wenn der Auftrag fachlich zwar zu den Bohrwerkarbeiten und Fräswerkarbeiten gehört, aber nicht in eine engere Untergruppe passt.
Typische Werkstücke und Einsatzsituationen
Solche Arbeiten treten vor allem bei Einzelteilen, Ersatzteilen, Prototypen und Reparaturteilen auf. Bearbeitet werden beispielsweise Maschinenbauteile, Grundplatten, Gehäuseteile, Schweisskonstruktionen oder bereits vormontierte Werkstücke. Häufig geht es darum, Bohrungen, Planflächen, Passsitze oder Bezugsebenen nachträglich herzustellen, zu korrigieren oder an neue Einbausituationen anzupassen.
Besondere Anforderungen an Geometrie und Aufspannung
Der Aufwand entsteht oft nicht durch einen einzelnen Bearbeitungsschritt, sondern durch die Randbedingungen des Werkstücks. Unregelmässige Konturen, schwer zugängliche Bereiche, grosse Abmessungen, wechselnde Bezugssysteme oder mehrere Bearbeitungsseiten erfordern angepasste Spann- und Bearbeitungskonzepte. Auch bereits bearbeitete, verschweisste oder instandgesetzte Bauteile fallen in diesen Bereich, wenn die Ausgangslage keine standardisierte Bearbeitung zulässt.
Abgrenzung innerhalb der Bohrwerkarbeiten und Fräswerkarbeiten
Innerhalb der Lohnarbeiten bildet diese Leistung eine Sammelkategorie für atypische oder gemischte Bearbeitungsfälle. Im Unterschied zu klar benannten Teilkategorien mit eindeutigem Arbeitsbild werden hier Aufträge eingeordnet, deren Umfang mehrere Bearbeitungsarten verbindet oder von üblichen Abläufen abweicht. Gegenüber dem Oberbegriff Bohrwerkarbeiten und Fräswerkarbeiten ist die Bezeichnung also enger, gegenüber anderen Untergruppen aber offener gefasst.