Schutzfunktion von Bekleidung in metallverarbeitenden Betrieben
Schutzbekleidungen sind für Arbeitssituationen vorgesehen, in denen normale Arbeitskleidung keinen ausreichenden Schutz bietet. Je nach Ausführung reduzieren sie das Risiko durch Hitzeeinwirkung, Funken, Metallspäne, mechanische Beanspruchung, Verschmutzung oder begrenzten Kontakt mit Arbeitsstoffen. Zum Bereich zählen unter anderem Schutzjacken, Schutzhosen, Overalls, Schürzen, Ärmel- und Beinschutz sowie spezielle Bekleidung für Schweiss- und Trennarbeiten.
Typische Einsatzbereiche in Werkstatt, Fertigung und Unterhalt
Schutzbekleidungen werden in Metallbetrieben dort eingesetzt, wo Bearbeitungsprozesse direkte Belastungen für den Körper erzeugen. Das betrifft etwa Schweissen, Schleifen, Brenn- und Trennarbeiten, spanende Bearbeitung, Oberflächenbearbeitung, Montage, Instandhaltung und Reinigungsarbeiten an Anlagen. Auch bei innerbetrieblichem Transport oder Arbeiten im Aussenbereich kann angepasste Schutzbekleidung erforderlich sein, wenn Sichtbarkeit, Witterungsschutz oder robuster Oberflächenschutz gefordert sind.
Ausführungen nach Material, Schnitt und Schutzbereich
Die Ausführung von Schutzbekleidungen variiert nach Gefährdung und Tragedauer. Verbreitet sind robuste Gewebe für mechanische Belastung, hitzebeständige oder schwer entflammbare Materialien für thermische Einwirkungen sowie beschichtete Oberflächen für Arbeiten mit Flüssigkeiten oder starker Verschmutzung. Neben vollständigen Kleidungsstücken kommen ergänzende Teile wie Lederschürzen, Schutzärmel oder Gamaschen zum Einsatz, wenn nur einzelne Körperbereiche besonders exponiert sind. Wichtig sind dabei Passform, Bewegungsfreiheit und die Eignung für die jeweilige Tätigkeit.
Abgrenzung zu Atemschutz, Unfallschutzmitteln und Sicherheitseinrichtungen
Schutzbekleidungen decken den Schutz des Körpers durch tragbare textile oder lederbasierte Ausrüstung ab. Sie unterscheiden sich von Atemschutzgeräten, die die Atmung gegen Staub, Rauch oder Dämpfe absichern, und von Unfallschutzmitteln wie Helmen, Handschuhen oder Augenschutz für einzelne Schutzfunktionen. Ebenfalls abzugrenzen sind Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Anlagen, die Gefahren technisch begrenzen, sowie Betriebseinrichtungen oder ergonomische Hilfsmittel, die den Arbeitsplatz organisieren, aber keine Schutzbekleidung darstellen.