Was unter Kontrolle des rollenden Verkehrs verstanden wird
Bei dieser Leistung werden Fahrzeuge im fahrenden Zustand oder an definierten Kontrollpunkten überprüft. Gegenstand der Kontrolle sind je nach Einsatzgebiet unter anderem Durchfahrtsbeschränkungen, Zufahrtsregelungen, Fahrtrichtungen, zeitlich begrenzte Verkehrsfreigaben oder die Nutzung bestimmter Strassenabschnitte. Die Tätigkeit folgt vorgegebenen Zuständigkeiten und lokalen Regelwerken und ist auf die Überwachung des Verkehrsflusses ausgerichtet, nicht auf allgemeine Sicherheitspräsenz.
Typische Einsatzorte und Anlaesse
Kontrollen des rollenden Verkehrs werden dort eingesetzt, wo Gemeinden oder andere Auftraggeber die Einhaltung konkreter Verkehrsregelungen prüfen müssen. Dazu zählen Wohnquartiere mit Durchfahrtsbeschränkung, Schulumfelder, temporär geänderte Verkehrsführungen, Umleitungen, Zufahrten zu Anlagen oder Bereiche mit eingeschränkter Nutzung für bestimmte Fahrzeugarten. Auch bei Veranstaltungen oder Bauphasen kann die Kontrolle Teil einer befristeten Verkehrsorganisation sein.
Pruefinhalte und operative Ausgestaltung
Die konkrete Ausgestaltung reicht von punktuellen Kontrollen an einzelnen Standorten bis zu wiederkehrenden Einsätzen entlang festgelegter Routen. Erfasst werden je nach Auftrag beispielsweise Fahrbewegungen, Verstösse gegen signalisierte Verbote oder die Nutzung gesperrter beziehungsweise reservierter Streckenabschnitte. Je nach organisatorischem Rahmen kann die Leistung Beobachtung, Dokumentation und Meldung umfassen; weitergehende hoheitliche Massnahmen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten.
Abgrenzung zu verwandten kommunalen Verkehrsdiensten
Die Kontrolle des rollenden Verkehrs ist von Geschwindigkeitsmessungen abzugrenzen, da sie nicht auf die Messung der Fahrgeschwindigkeit beschränkt ist. Gegenüber Gemeindepatrouillen ist der Fokus enger und auf konkrete Verkehrsregelungen im fahrenden Verkehr bezogen. Von polizeilicher Unterstützung unterscheidet sich die Leistung durch den kommunalen Kontrollcharakter und die klar umrissenen Verkehrsaufgaben. Zustellungen von Unterlagen gehören nicht zu dieser Leistung, da sie keine operative Verkehrsüberwachung darstellen.