Welche Teile bei Storen als Beschläge gelten
Im Bereich Sichtschutz und Sonnenschutz umfasst der Begriff Beschläge jene Metall- oder Kunststoffteile, die Bauteile aufnehmen, verbinden, führen oder beweglich lagern. Dazu zählen je nach Anlage unter anderem Halterungen, Lagerteile, Gelenke, Konsolen, Befestigungselemente und weitere funktionale Verbindungsteile. Beschläge sind damit keine eigenständige Storenanlage, sondern Zubehör, das für Einbau, Funktion und Instandhaltung benötigt wird.
Einsatz bei Montage, Führung und Bewegung
Beschläge werden überall dort eingesetzt, wo Storen am Baukörper befestigt, Bauteile geführt oder bewegliche Elemente gelagert werden. Sie kommen sowohl bei Neuinstallationen als auch bei Reparaturen und beim Austausch verschlissener Komponenten vor. Die Anforderungen richten sich nach Anlagentyp, Einbausituation und der mechanischen Belastung im Betrieb, etwa durch häufige Bewegung oder Witterungseinflüsse im Aussenbereich.
Ausführungen nach System, Material und Befestigung
Beschläge sind in vielen systemspezifischen Ausführungen erhältlich. Unterschiede bestehen etwa bei Geometrie, Anschlussmassen, Material, Korrosionsschutz und Art der Verschraubung oder sonstigen Befestigung. Relevant ist zudem, ob der Beschlag für sichtbare oder verdeckte Montage vorgesehen ist und ob er eher eine tragende, führende oder gelenkige Funktion übernimmt. Deshalb lassen sich Beschläge meist nicht unabhängig vom jeweiligen Storensystem beurteilen.
Abgrenzung zu Antrieben, Solarantrieben und Steuerungen
Innerhalb des Storenzubehörs gehören Beschläge zur mechanischen Ebene der Anlage. Sie unterscheiden sich damit klar von Antrieben und Solarantrieben, die für die Bewegungskraft zuständig sind, sowie von Steuerungen, welche Fahrbefehle und Automatikfunktionen regeln. Beschläge stellen die konstruktive Verbindung und Beweglichkeit sicher, ersetzen aber weder die Antriebstechnik noch die elektrische oder elektronische Bedienlogik.