Was unter Garderobeneinrichtungen fällt
Zur Leistung gehören offene Ausstattungen, die das Ablegen, Aufhängen und kurzzeitige Bereitstellen von Kleidung und persönlichen Gegenständen ermöglichen. Typisch sind Wandhaken, Garderobenleisten, Sitzbänke, Garderobenbänke mit Rückenlehne, Schuhablagen oder freistehende Garderobenelemente. Anders als geschlossene Aufbewahrungssysteme dienen sie nicht der gesicherten Verwahrung, sondern der geordneten Nutzung des Garderobenraums.
Einsatz in Garderoben von Bade- und Sportanlagen
Im Bereich Schwimmbadeinrichtungen werden Garderobeneinrichtungen in Vorzonen, Umkleideräumen, Mannschaftsgarderoben und Übergängen zu Duschen eingesetzt. Sie strukturieren den Raum, unterstützen den Kleiderwechsel und schaffen Ablageflächen dort, wo keine Schränke vorgesehen sind oder diese ergänzt werden. Je nach Nutzung stehen kurze Wechselzeiten, robuste Oberflächen, gute Reinigbarkeit und eine übersichtliche Anordnung im Vordergrund.
Bauformen und funktionale Ausprägungen
Garderobeneinrichtungen können wandmontiert, freistehend oder als kombinierte Systeme ausgeführt sein. Häufig sind Bankanlagen mit integrierten Hakenleisten, Sitzbänke mit Schuhrost, doppelseitige Mittelraumbänke oder einfache Wandgarderoben mit Ablage. Die Ausführung richtet sich nach Raumgrösse, Besucherfluss, Reinigungsanforderungen und dem gewünschten Verhältnis zwischen Sitzgelegenheit, Aufhängemöglichkeit und offener Ablage.
Abgrenzung zu Schränken, Kabinen und Zubehör
Innerhalb der übergeordneten Leistung Garderoben bezeichnet Garderobeneinrichtungen die offene Möblierung und Ausstattung des Bereichs. Sie unterscheiden sich von Garderobenschränken, die eine geschlossene Aufbewahrung bieten, von Umkleidekabinen als räumliche Trennelemente sowie von Pfandschlössern als Verschlusskomponenten. Auch Haartrockner, Händetrockner und Warmluftduschen gehören nicht dazu, da sie der Nutzung nach dem Umkleiden oder Duschen dienen.