Was zu einer Lichtzeichenanlage gehört
Zu einer Lichtzeichenanlage gehören in der Regel Signalgeber, Masten oder Ausleger, Steuergeräte, Verkabelung, Energieversorgung, Fundamente sowie je nach Ausführung Detektions- und Anforderungseinrichtungen. Dazu kommen bauliche Arbeiten im Strassenraum, etwa für Maststandorte, Schächte, Leitungsführungen oder Schutzrohre. Die Leistung betrifft damit nicht nur die sichtbaren Signalköpfe, sondern auch die technische und bauliche Einbindung in die bestehende Verkehrsinfrastruktur.
Typische Einsatzorte im Strassen- und Wegebau
Lichtzeichenanlagen werden an Kreuzungen, Einmündungen, Fussgängerstreifen, Veloführungen, Busbevorzugungen, Werkzufahrten oder temporären Verkehrsführungen eingesetzt. Im Strassenbau sind sie oft Teil von Umbauten, Sanierungen oder Neuerschliessungen, wenn Verkehrsströme geordnet, Querungen gesichert oder Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern gesteuert werden müssen. Auch bei provisorischen Verkehrsführungen während Bauphasen kommen signalgesteuerte Lösungen zum Einsatz.
Ausführungen und technische Varianten
Unterschieden wird unter anderem zwischen dauerhaften Anlagen und temporären Baustellensignalen. Je nach Standort kommen einfache Querungssignale, mehrphasige Knotensteuerungen oder Anlagen mit verkehrsabhängiger Steuerung in Frage. Zusätzliche Elemente können Fussgängeranforderungen, ÖV-Priorisierung, Detektionsschleifen, Kameradetektion oder Fernüberwachung sein. Welche Ausführung geeignet ist, hängt von Verkehrsmenge, Verkehrsarten, Platzverhältnissen und dem gewünschten Betriebsablauf ab.
Abgrenzung zu Verkehrszeichen, Markierung und Beleuchtung
Lichtzeichenanlagen unterscheiden sich von Verkehrszeichen und Wegweisung dadurch, dass sie keine dauerhafte Anordnung anzeigen, sondern den Verkehr situationsbezogen freigeben, anhalten oder priorisieren. Gegenüber Fahrbahnmarkierungen regeln sie den Verkehrsfluss aktiv statt nur die Verkehrsführung sichtbar zu machen. Von Strassenbeleuchtung sind sie technisch und funktional getrennt, auch wenn beide Leistungen im selben Strassenabschnitt ausgeführt werden können. Fahrzeugrückhaltesysteme und Leitplanken dienen dem passiven Schutz am Fahrbahnrand und gehören nicht zur Signalsteuerung.