Was unter Lichtreklamen fällt
Zur Leistung Lichtreklamen gehören beleuchtete Werbeträger wie Leuchtkästen, Logos, Bildzeichen, Ausleger oder kombinierte Fassadenelemente. Technisch umfasst dies die elektrische Erschliessung, die Lichtquelle, gegebenenfalls Netzteile oder Steuerungen sowie die witterungs- und montagegerechte Ausführung. Je nach Aufbau kann die Beleuchtung direkt sichtbar sein oder indirekt über hinterleuchtete Flächen wirken.
Typische Einsatzorte und planerische Punkte
Lichtreklamen werden an Ladenfronten, Gewerbebauten, Bürostandorten, Gastronomiebetrieben, Tankstellen oder in Innenzonen mit Besucherführung eingesetzt. Bei der Planung sind Position, Sichtachsen, Umgebungshelligkeit, Fassadenmaterial, Stromzuführung und Wartungszugang relevant. Im Aussenbereich kommen zusätzlich Witterungseinflüsse, Befestigung und die Abstimmung mit baulichen Vorgaben hinzu.
Ausführungen von Leuchtkästen bis zu hinterleuchteten Logos
Lichtreklamen treten in unterschiedlichen Bauformen auf. Häufig sind flächig beleuchtete Kästen, konturgeführte Elemente, hinterleuchtete Einzelteile oder freistehende Werbeanlagen. Die Ausführung kann einseitig oder beidseitig, für den Innen- oder Aussenbereich sowie mit statischer oder geschalteter Beleuchtung geplant werden. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach Trägermaterial, gewünschter Fernwirkung und baulicher Situation.
Abgrenzung zu Leuchtschriften und anderen Spezialleuchten
Innerhalb der Spezialleuchten gehören Lichtreklamen zu den beleuchteten Werbeanlagen. Sie sind breiter gefasst als Leuchtschriften, weil nicht nur einzelne Buchstaben oder Schriftzüge, sondern auch Logos, grafische Flächen und komplette Werbeträger dazugehören. Von Scheinwerfern, Lichtbändern oder Fluchtwegbeleuchtungen unterscheiden sie sich durch ihren Zweck: nicht Lichtverteilung oder Sicherheitsfunktion, sondern die sichtbare Kennzeichnung und Werbewirkung.