Funktionsprinzip von Notstromleuchten
Notstromleuchten schalten bei Unterbruch oder Ausfall der normalen Netzversorgung auf eine alternative Energiequelle um oder bleiben über diese weiter in Betrieb. Die Leuchte ist dafür auf einen Betrieb mit Ersatzstrom ausgelegt und wird entsprechend in die Elektroinstallation eingebunden. Im Unterschied zu gewöhnlichen Leuchten steht nicht die allgemeine Beleuchtung im Vordergrund, sondern die Verfügbarkeit im Fehlerfall.
Typische Einsatzbereiche in Gebäuden und Anlagen
Eingesetzt werden Notstromleuchten dort, wo bei Stromausfall eine Mindestbeleuchtung für Orientierung, sichere Bewegung oder betriebliche Abläufe erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem Treppenhäuser, Korridore, Technikräume, Tiefgaragen, öffentliche Bereiche, Arbeitszonen mit erhöhtem Risiko sowie Gebäude mit Publikumsverkehr. Welche Bereiche auszustatten sind, hängt von Nutzung, Gebäudekonzept und den sicherheitsrelevanten Anforderungen des Objekts ab.
Ausführungen und Versorgungskonzepte
Notstromleuchten sind in verschiedenen Bauformen erhältlich, etwa als Decken-, Wand-, Einbau- oder Anbauleuchten. Technisch wird zwischen Leuchten mit integrierter Batterie und Leuchten unterschieden, die von einer zentralen Notstromversorgung gespeist werden. Je nach Einsatzbereich kommen unterschiedliche Lichtverteilungen, Schutzarten und Gehäuseausführungen infrage, etwa für feuchte, mechanisch beanspruchte oder öffentlich zugängliche Umgebungen.
Abgrenzung zu Notbeleuchtung und Fluchtwegbeleuchtungen
Notstromleuchten bezeichnen die konkrete Leuchtenart mit Versorgung über Ersatzstrom. Der Begriff Notbeleuchtung ist weiter gefasst und umfasst das gesamte Beleuchtungskonzept für den Betrieb bei Stromausfall. Fluchtwegbeleuchtungen sind ein spezieller Anwendungsfall innerhalb dieser Sicherheitsbeleuchtung und auf Rettungswege, Richtungsführung und Ausgänge ausgerichtet. Damit sind Notstromleuchten nicht auf Fluchtwege beschränkt, sondern können auch andere sicherheitsrelevante Bereiche ausleuchten.