Messprinzip von bidirektionalen Zählern
Ein bidirektionaler Zähler misst die Energieflüsse an einem Netzanschlusspunkt in beide Richtungen. Er registriert, wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird und wie viel überschüssige Energie dorthin zurückfliesst. Die Werte werden getrennt erfasst, damit Bezug und Einspeisung unabhängig voneinander abgerechnet oder ausgewertet werden können. Damit unterscheidet sich diese Zählerart von Geräten, die nur eine einzige Flussrichtung messen.
Typische Einsatzsituationen bei Solarstromanlagen
Bidirektionale Zähler sind vor allem in Anlagen relevant, bei denen selbst erzeugter Strom teilweise vor Ort genutzt und teilweise ins Netz eingespeist wird. Das betrifft insbesondere Photovoltaikanlagen an Wohn-, Gewerbe- oder gemischt genutzten Gebäuden. Der Zähler bildet dabei den Austausch mit dem Netz ab, nicht die interne Verteilung innerhalb der Anlage. In Kombination mit weiteren Messpunkten kann er Teil eines umfassenderen Messkonzepts sein.
Ausführungen und Einbindung ins Messkonzept
Je nach Netzanschluss und Anlagenkonzept kommen unterschiedliche Ausführungen in Frage, etwa nach Phasenanzahl, Bauform oder Kommunikationsfähigkeit. Entscheidend ist, dass der Zähler die für das jeweilige Messkonzept erforderlichen Bezugs- und Einspeisewerte getrennt bereitstellt. In der Praxis kann die Einbindung auch Tarifregister oder die Anbindung an fernauslesbare Systeme umfassen, sofern dies vorgegeben ist. Welche Variante eingesetzt wird, richtet sich nach Anschlussbedingungen, Netzbetreiber und technischer Auslegung der Anlage.
Abgrenzung zu Bezugs-, Einspeise- und Ertragszählern
Innerhalb der Leistung "Zähler" decken bidirektionale Zähler zwei Messrichtungen in einem Gerät ab. Ein Bezugszähler erfasst nur den Strombezug aus dem Netz, ein Einspeisezähler nur die Rücklieferung ins Netz. Ein Ertragszähler misst hingegen die erzeugte Energie einer Anlage und nicht den Energieaustausch am Netzanschlusspunkt. Bidirektionale Zähler sind deshalb besonders dort passend, wo Bezug und Einspeisung gemeinsam, aber getrennt ausgewiesen werden müssen.