Was unter Schlammverwertung zu verstehen ist
Bei der Schlammverwertung steht nicht die reine Behandlung des Schlamms im Vordergrund, sondern die weitere Nutzung nach definierten Qualitäts- und Prozesskriterien. Verwertet werden können organische Anteile, Nährstoffe wie Phosphor oder der Energieinhalt des Materials. Ob eine stoffliche oder thermische Verwertung möglich ist, hängt von der Zusammensetzung des Schlamms, dem Vorbehandlungsgrad und den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Typische Verwertungswege für Klär- und Prozessschlämme
Zu den stofflichen Wegen gehören je nach Eignung die landwirtschaftliche Schlammverwertung, die Kompostierung, Schlammbekalkung sowie Veredelungsverfahren, etwa in bepflanzten Anlagen. Thermische Wege werden vor allem dort gewählt, wo Schadstoffgehalte, Entwässerbarkeit oder hygienische Anforderungen eine direkte stoffliche Nutzung einschränken. Ein weiterer Bereich ist die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder aus Rückständen thermischer Prozesse.
Voraussetzungen vor der Verwertung
Schlammverwertung setzt meist mehrere vorgelagerte Behandlungsschritte voraus. Dazu gehören je nach Verfahren Desintegration, Schlammentwässerung, Schlammtrocknung oder Schlammstabilisierung, damit der Schlamm transportfähig, lagerbar oder für den gewählten Verwertungsweg geeignet wird. Hygienisierung und Pasteurisierung werden eingesetzt, wenn mikrobiologische Anforderungen einzuhalten sind. Auch die Zwischenlagerung, etwa in Schlammstapelbehältern, kann Teil der Prozesskette sein.
Abgrenzung zu anderen Schlammbehandlungen
Schlammverwertung ist von reinen Behandlungsschritten klar zu unterscheiden. Schlammentwässerung, Trocknung, Stabilisierung, Förderung und Lagerung bereiten den Schlamm auf, legen aber den Verwertungsweg noch nicht fest. Schlammverbrennung bezeichnet den konkreten thermischen Behandlungsschritt, während die thermische Verwertung die Nutzung dieses Wegs im Gesamtkonzept der Schlammverwertung einordnet. Im Unterschied zur blossen Behandlung bewertet die Schlammverwertung, welche Nutzung für einen bestimmten Schlammstrom fachlich und regulatorisch zulässig ist.