Immissionen als Belastung am betroffenen Ort
Immissionen bezeichnen die Einwirkung von Luftschadstoffen auf ein bestimmtes Schutzgut an einem bestimmten Ort. Betrachtet werden nicht die freigesetzten Mengen an der Quelle, sondern die Konzentrationen, Depositionen oder Geruchseinwirkungen dort, wo Menschen, Nutzungen oder Umweltgüter betroffen sind. Grundlage der Beurteilung sind je nach Aufgabenstellung Messungen, Ausbreitungsrechnungen, Standortdaten und die einschlägigen Beurteilungskriterien.
Anwendungsfälle bei Anlagen, Arealen und belasteten Standorten
Die Leistung wird eingesetzt, wenn neue oder geänderte Anlagen beurteilt werden, bestehende Standorte zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen oder empfindliche Nutzungen in belasteten Gebieten geplant sind. Typische Kontexte sind Industrie- und Gewerbeareale, Energieanlagen, Logistikflächen, Verkehrsachsen oder Umschlagplätze mit staub- oder geruchsrelevanten Prozessen. Auch bei Sanierungsplanungen dient die Immissionsbetrachtung dazu, Belastungsschwerpunkte und besonders betroffene Einwirkorte systematisch zu erfassen.
Massnahmen zur Senkung der Immissionsbelastung
Massnahmen werden danach ausgewählt, wie stark sie die Belastung am Einwirkort senken. Dazu gehören betriebliche Anpassungen wie die zeitliche Steuerung emissionsintensiver Prozesse, organisatorische Massnahmen im Verkehr und Materialumschlag, die räumliche Anordnung von Quellen, Puffer- und Trennbereiche sowie technische oder bauliche Eingriffe mit nachweisbarer Wirkung auf die Ausbreitung. Je nach Aufgabe wird die Wirksamkeit vorab modelliert oder nach der Umsetzung mit Messungen überprüft.
Abgrenzung zu Emissionen, Schadensabschätzung und Einzellösungen
Diese Leistung ist auf die Einwirkung am betroffenen Ort ausgerichtet. Sie unterscheidet sich von der Auswirkung und Reduzierung von Emissionen, die primär die Freisetzung an der Quelle betrachtet, sowie von der Schadensabschätzung durch Luftverunreinigungen, die Folgen bereits eingetretener Belastungen bewertet. Zu Schornsteinhöhen und Schwerkraftlüftung besteht eine fachliche Nähe, diese Leistungen behandeln jedoch einzelne technische oder planerische Instrumente und nicht die vollständige Immissionsbeurteilung mit Massnahmenableitung.