Wohnimmobilien
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Fragen & Antworten zu Wohnimmobilien
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Was fällt bei Wohnimmobilien unter Baureinigung?
Dazu gehört die Reinigung von privat genutzten Objekten nach Bau-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten, einschliesslich der Entfernung typischer Baureste und Feinstaub.
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Werden auch einzelne Wohnungen nach Renovationen gereinigt?
Ja. Auch einzelne Wohnungen zählen in diesem Zusammenhang zu Wohnimmobilien, wenn die Reinigung wegen Bau- oder Ausbauarbeiten erfolgt.
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Gehören Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern ebenfalls dazu?
Ja, sofern sie Teil des gereinigten Bauabschnitts sind und durch die Arbeiten verschmutzt wurden.
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Ist eine Wohnungsreinigung nach Bauarbeiten dasselbe wie Unterhaltsreinigung?
Nein. Die Baureinigung entfernt baubedingte Verschmutzungen, während die Unterhaltsreinigung regelmässig im laufenden Gebrauch stattfindet.
Weitere Leistungen unter
Baureinigung und Baustellenreinigung
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