Prüfumfang bei Gepäck- und Personenkontrollen
Im Mittelpunkt steht die Kontrolle auf Gegenstände, die am Veranstaltungsort nicht zugelassen sind oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Beim Gepäckscanning werden mitgeführte Behältnisse wie Taschen oder Rucksäcke geprüft, beim Personenscanning die Person selbst und mitgeführte Gegenstände am Körper. Je nach Verfahren erfolgt die Kontrolle durch Sichtprüfung, manuelle Nachkontrolle, Metalldetektion oder bildgebende Prüfung von Gepäckstücken. Der Ablauf muss so gestaltet sein, dass Sicherheitsanforderungen, Besucherfluss und örtliche Gegebenheiten zusammenpassen.
Einsatzbereiche an Veranstaltungen und temporären Zugangspunkten
Typische Einsatzorte sind Haupteingänge, VIP-Zugänge, Personal- und Lieferanteneingänge sowie abgesicherte Zonen innerhalb eines Geländes. Bei Konzerten, Sportveranstaltungen, Messen oder Stadtanlässen wird das Scanning oft dort eingesetzt, wo viele Personen in kurzer Zeit kontrolliert werden müssen. Auch Backstage-Bereiche, Medienzonen oder Eingänge mit erhöhtem Schutzbedarf können einbezogen werden. Der konkrete Umfang richtet sich nach Anlass, Besucherprofil, Geländeaufbau und den zulässigen Gegenständen vor Ort.
Verfahren und organisatorische Ausprägungen
Die Leistung kann als reine manuelle Kontrolle oder als technisch unterstützter Prozess organisiert werden. Im Einsatz sind unter anderem Handscanner, Durchgangsdetektoren, Kontrolltische, getrennte Spuren für Personen und Gepäck sowie Geräte zur Prüfung von Gepäckstücken. Häufig wird ein mehrstufiger Ablauf eingerichtet: Vorselektion, Scan, Nachkontrolle bei Auffälligkeiten und Freigabe zum Zutritt. Ergänzend sind Regelungen zu Taschenformaten, getrennten Eingängen oder Sonderprozessen für Mitarbeitende, Medien oder Dienstleister möglich.
Abgrenzung zu Ticketkontrolle und Verkehrssteuerung
Gepäckscanning und Personenscanning sind Teil der Zutrittskontrolle, unterscheiden sich aber klar von benachbarten Leistungen. Im Unterschied zur Ticketing und Ticketkontrolle wird hier nicht die Zugangsberechtigung geprüft, sondern das Mitführen unzulässiger oder auffälliger Gegenstände. Gegenüber der Kontrolle des Personenverkehrs und Warenverkehrs liegt der Schwerpunkt nicht auf der Lenkung von Strömen oder der organisatorischen Abwicklung von Ein- und Ausgängen, sondern auf der sicherheitsbezogenen Prüfung am Kontrollpunkt. Innerhalb der Hierarchie ergänzt die Leistung damit die Zutrittsregelung um die eigentliche Sicherheitskontrolle.