Geschlossene Stellräume mit Tor, Wänden und Dach
Unter Garagen fallen baulich abgeschlossene Räume zum Einstellen von Fahrzeugen und zum geschützten Lagern von Zubehör. Zur Leistung gehören je nach Projekt der Baukörper, der Bodenaufbau, das Dach, die Toröffnung, Türen sowie die Anschlüsse an Zufahrt und Umgebung. Garagen können freistehend, angebaut oder in eine bestehende Gebäudeanlage eingebunden sein.
Einsatz auf Wohnarealen und bei kleineren Gewerbeobjekten
Garagen werden bei Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und kleineren Gewerben als geschützter Stellplatz genutzt. Neben Personenwagen dienen sie oft auch für Velos, Reifen, Werkzeuge oder Gartengeräte, sofern die Fläche entsprechend geplant ist. Relevant sind dabei die tägliche Zufahrt, die Rangierfläche vor dem Tor und die Anbindung an Vorplatz, Wege oder Nebenflächen.
Einzelgaragen, Doppelgaragen und typische Ausführungen
Eine Einzelgarage ist auf einen Stellplatz ausgelegt, eine Doppelgarage auf zwei Fahrzeuge in einem gemeinsamen Baukörper oder in zwei direkt verbundenen Einheiten. Garagen unterscheiden sich zudem durch freistehende oder angebaute Bauweise, die Materialwahl und die Art des Garagentors. Je nach Nutzung können auch Nebentüren, Fenster oder einfache Installationen vorgesehen sein.
Abgrenzung zu Carports innerhalb von Carports und Garagen
Innerhalb der übergeordneten Kategorie Carports und Garagen bezeichnet eine Garage den vollständig umschlossenen Stellraum. Ein Carport ist dagegen an mindestens einer Seite offen und konzentriert sich auf Witterungsschutz ohne vollständige Abschliessung. Die Unterteilung in Einzelgaragen und Doppelgaragen beschreibt die Grösse und Stellplatzzahl, nicht eine andere Leistungsart.