Aufbau von Tischlerplatten
Der Kern von Tischlerplatten besteht aus Holzstäben oder Holzleisten, die zu einer Platte verleimt und anschliessend mit Decklagen belegt werden. Darauf kann ein Nutzfurnier als sichtbare Oberfläche aufgebracht werden. Diese Konstruktion unterscheidet Tischlerplatten von homogenen Massivholzbauteilen und von Platten aus Spänen oder kreuzweise verleimten Furnieren. Im Ausbau werden sie dort verwendet, wo eine stabile, flächige Trägerplatte mit holztypischer Optik benötigt wird.
Einsatz bei Holztreppen und treppennahen Bauteilen
Im Bereich Holztreppen kommen Tischlerplatten vor allem bei Wangenverkleidungen, Setzstufen, Untersichten, Podestblenden und passgenauen Einbauten zum Einsatz. Sie eignen sich für sichtbare und halbverdeckte Flächen, die anschliessend lackiert, geölt oder anderweitig oberflächenbehandelt werden. Wenn stark beanspruchte Trittflächen oder primär tragende Treppenteile geplant sind, muss die Eignung im konkreten Aufbau gesondert geprüft werden.
Oberflächen, Kanten und Bearbeitung
Tischlerplatten können roh, furniert oder mit weiteren Oberflächenaufbauten verarbeitet werden. Im Treppenbau ist die Abstimmung von Deckfurnier, Kantenlösung und Beschichtung relevant, damit Wangen, Podeste und Verkleidungen ein einheitliches Bild ergeben. Bei Zuschnitt, Fräsungen, Bohrungen und Beschlägen ist der innere Aufbau der Platte zu berücksichtigen, besonders wenn sichtbare Kanten, Ausklinkungen oder verschraubte Verbindungen vorgesehen sind.
Abgrenzung zu Spanplatten und Sperrholz
Im Unterschied zu Spanplatten bestehen Tischlerplatten nicht aus verpressten Holzspänen, sondern aus einem Kern mit massiveren Holzelementen. Dadurch unterscheiden sich Kantenbild, Bearbeitungsverhalten und der Charakter der Platte. Gegenüber Sperrholz, das aus mehreren kreuzweise verleimten Furnierlagen aufgebaut ist, sind Tischlerplatten stärker vom Stabkern geprägt und werden im Treppenbau eher für flächige Verkleidungs- und Ausbauaufgaben als für dünne, hoch beanspruchte Formteile verwendet.