Funktion von Beschlags-, Bohr- und Einsetzmaschinen
Die drei Maschinentypen decken unterschiedliche Arbeitsschritte ab. Bohrmaschinen erzeugen oder erweitern Bohrungen in Werkstoffen wie Holz, Metall oder Kunststoff. Beschlagsmaschinen sind auf Bearbeitungen im Zusammenhang mit Beschlägen ausgelegt, etwa bei der Vorbereitung oder Montage von Fenster-, Türen- oder Möbelelementen. Einsetzmaschinen bringen Verbindungselemente, Einsätze oder vorgefertigte Teile mit definierter Kraft und Position in ein Bauteil ein.
Einsatz im Fenster-, Türen-, Fassaden- und Innenausbau
Typische Anwendungen finden sich dort, wo Bauteile mit wiederkehrenden Bohr- und Montagebildern hergestellt oder angepasst werden. Dazu gehören der Einbau von Beschlägen an Türen und Fenstern, die Vorbereitung von Bauteilen im Innenausbau sowie die Bearbeitung von Elementen in Werkstatt, Vorfertigung oder auf der Baustelle. Je nach Aufgabe kommen mobile Geräte für den dezentralen Einsatz oder stationäre Maschinen für Serienarbeiten zum Einsatz.
Geräteausführungen und technische Ausprägungen
In dieser Kategorie gibt es handgeführte, teilautomatisierte und stationäre Ausführungen. Relevante Unterschiede betreffen unter anderem Führungsgenauigkeit, Wiederholbarkeit, Einstellmöglichkeiten für Bohr- und Einsetztiefe sowie die Eignung für bestimmte Werkstoffe und Bauteilgeometrien. Bei Beschlagsmaschinen steht häufig die Passung zu konkreten Beschlagssystemen im Vordergrund, während bei Bohr- und Einsetzmaschinen eher Durchmesser, Setzkraft und Arbeitsablauf entscheidend sind.
Abgrenzung zu anderen Bauhilfsmitteln
Beschlagsmaschinen, Bohrmaschinen und Einsetzmaschinen gehören innerhalb der Bauhilfsmittel zu den Geräten für Bearbeitung und Montage. Sie unterscheiden sich von Schneidegeräten für Dämmstoffe und Isolation, die primär trennen und zuschneiden, sowie von Zwingen, die Bauteile nur fixieren. Gegenüber Nägeln, Klammern und Stiften beschreibt diese Leistung nicht das Verbrauchsmaterial, sondern die Maschinen für vorbereitende oder einsetzende Arbeitsgänge. Auch Leistungen wie Arbeit in der Höhe oder Sicherheitsabsperrungen betreffen den Baustellenbetrieb, nicht die bauteilbezogene Bearbeitung.