Funktion von Video-Türsprechanlagen am Gebäudezugang
Eine Video-Türsprechanlage besteht in der Regel aus einer Aussenstation mit Klingeltaste, Mikrofon, Lautsprecher und Kamera sowie einer oder mehreren Innenstationen. Beim Betätigen der Klingel wird ein Ruf ausgelöst, die Sprachverbindung aufgebaut und das Kamerabild übertragen. Je nach Ausführung kann die Anlage mit einem Türöffner gekoppelt werden, sodass nach der Identifikation eine Freigabe des Zugangs aus der Distanz möglich ist.
Typische Einsatzorte in Wohn- und Zweckbauten
Eingesetzt werden Video-Türsprechanlagen in Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden, gemischt genutzten Liegenschaften und bei separaten Zugängen wie Tiefgaragen, Nebeneingängen oder Lieferantenzonen. In Mehrparteienobjekten werden sie häufig mit mehreren Klingelstellen und mehreren Innenstationen pro Nutzungseinheit geplant. In gewerblichen Gebäuden kommen sie dort zum Einsatz, wo Besucher geführt, Lieferungen angekündigt oder einzelne Eingänge personell entlastet werden sollen.
Ausführungen und technische Einbindung
Video-Türsprechanlagen unterscheiden sich unter anderem nach Anzahl Teilnehmer, Art der Innenstationen und Form der Einbindung in die Gebäudetechnik. Üblich sind fest installierte Innenmonitore, kombinierte Audio- und Videostationen sowie Systeme mit Anbindung an übergeordnete Gebäudefunktionen. Bei der Planung sind Blickwinkel der Kamera, Position der Aussenstation, Lichtverhältnisse, Leitungsführung, Versorgung und die Ansteuerung des Türöffners zu berücksichtigen. Bei grösseren Anlagen ist zudem relevant, wie mehrere Eingänge, Wohneinheiten oder Empfangsstellen organisiert werden.
Abgrenzung zu Türsprechanlagen, Video-Überwachung und Zutrittskontrolle
Innerhalb der Meldeanlagen und Signalanlagen gehören Video-Türsprechanlagen zur Kommunikation und Signalisierung am Zugangspunkt. Gegenüber Türsprechanlagen erweitern sie die reine Sprachverbindung um eine Bildübertragung. Von Video-Überwachungsanlagen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie auf den konkreten Eingangsbereich und den auslösenden Besucherbezug ausgerichtet sind, nicht auf die laufende Beobachtung grösserer Areale. Gegenüber Zutrittskontrollanlagen prüfen sie in erster Linie Besucher situationsbezogen, während Zutrittskontrollanlagen Berechtigungen systematisch über Medien, Identifikationsmerkmale oder hinterlegte Rechte verwalten.