Lastabtrag in den Baugrund
Bei Gründungen werden Fundationselemente so ausgeführt, dass Eigenlasten, Nutzlasten und weitere Einwirkungen sicher in den Untergrund übertragen werden. Entscheidend ist, wie tragfähig die anstehenden Schichten sind und wie sich der Baugrund unter Belastung verhält. Zur Leistung gehören je nach Projekt die Herstellung der Gründungselemente, die Einbindung in das Tragwerk und die Abstimmung mit Aushub, Wasserhaltung und Bauablauf.
Typische Einsatzbereiche im Tief- und Infrastrukturbau
Gründungen werden bei Hochbauten, Ingenieurbauwerken und technischen Anlagen ausgeführt, wenn Lasten dauerhaft in den Baugrund einzuleiten sind. Dazu zählen unter anderem Gebäude, Stützenreihen, Brückenbauteile, Masten, Schächte oder Anlagenteile mit konzentrierten Lasten. Je nach Standort können enge Platzverhältnisse, angrenzende Bauten, Grundwasser oder empfindliche Nachbarstrukturen die Ausführung prägen.
Ausführungsarten von Flach- bis Tiefgründung
Im Grundbau werden Gründungen je nach Baugrundverhältnissen als flach gegründete oder tiefreichende Systeme ausgeführt. Flachgründungen leiten Lasten oberflächennah über Fundamente oder Platten ab, wenn tragfähige Schichten in geringer Tiefe vorhanden sind. Tiefgründungen übertragen Lasten über Pfähle oder vergleichbare Elemente in tiefer liegende tragfähige Schichten oder über Mantelreibung. Welche Bauweise geeignet ist, ergibt sich aus dem geotechnischen Nachweis und den Anforderungen des Tragwerks.
Abgrenzung zu Baugruben, Stützbauwerken und Hohlraumbauten
Gründungen sind innerhalb des Grundbaus von anderen Ausführungsleistungen klar zu trennen. Baugruben schaffen den Arbeitsraum für die Gründung, gehören aber nicht zur Gründung selbst. Stützbauwerke, Böschungen und Geländesprünge dienen der Sicherung oder Formung des Geländes, während Gründungen primär den Lastabtrag des Bauwerks übernehmen. Hohlraumbauten betreffen unterirdische Nutz- oder Verkehrsräume, und Altlasten sowie Deponien beziehen sich auf belastete Materialien und deren Behandlung.