Was unter Hohlraumbauten im Grundbau verstanden wird
Im Grundbau bezeichnet der Begriff Hohlraumbauten unterirdische Bauwerke, bei denen ein Raum innerhalb von Boden oder Fels geschaffen wird. Die Ausführung umfasst in der Regel den Ausbruch oder Aushub, die laufende Sicherung der Hohlraumkontur sowie den baulichen Ausbau des Bauwerks. Je nach Aufgabe kann es sich um begehbare oder technische Hohlräume handeln, etwa für Erschliessung, Infrastruktur oder betriebliche Nutzung.
Typische Einsatzsituationen unter Terrain und im Bestand
Hohlraumbauten werden dort eingesetzt, wo Funktionen unter Terrain angeordnet werden sollen oder eine offene Bauweise nicht zweckmässig ist. Typische Kontexte sind Schächte, unterirdische Kammern, Zugangsbauwerke, Leitungsquerungen oder technische Räume. Auch bei engen Platzverhältnissen, in Hanglagen oder im Umfeld bestehender Bauwerke kann ein Hohlraumbau gegenüber einer grossflächigen Öffnung des Geländes die passende Ausführungsform sein.
Baugrund, Sicherung und Ausbau des Hohlraums
Die Ausführung hängt stark von Boden, Fels, Wasserverhältnissen und Geometrie ab. In Lockergestein sind abschnittsweises Vorgehen, unmittelbare Sicherung und der Umgang mit Grundwasser oft prägend, während in Fels der Ausbruch und die Felsicherung im Fokus stehen. Je nach Nutzung kann der Ausbau temporär oder dauerhaft ausgelegt sein und Elemente wie Auskleidung, Abdichtung, Entwässerung oder tragende Innenschalen umfassen.
Abgrenzung zu Baugruben, Gründungen und Stützbauwerken
Innerhalb der Leistungsebene «Ausführung von» gehören Hohlraumbauten zu den Arbeiten, bei denen unterirdischer Raum gezielt hergestellt wird. Im Unterschied zu Baugruben wird der Baukörper nicht von oben offen freigelegt, sondern innerhalb des Baugrunds entwickelt und gesichert. Gegenüber Gründungen liegt der Schwerpunkt nicht auf der Lastabtragung eines Bauwerks, sondern auf dem Erstellen eines nutzbaren Unterraums. Stützbauwerke und Böschungen sichern Gelände oder Hänge, schaffen aber keinen eigentlichen Hohlraum.