Sicherung bestehender Fundamente und des Baugrunds
Bei der Sicherung von Gründungen werden nicht nur Fundamente selbst betrachtet, sondern das gesamte System aus Bauwerk, Gründungselementen und Untergrund. Eingriffe können am Fundament, unterhalb des Fundaments oder seitlich im Baugrund erfolgen. Je nach Schadensbild geht es darum, weitere Verformungen zu begrenzen, Lasten tiefer abzuleiten oder die Tragfähigkeit lokal zu erhöhen. Die Massnahmen werden auf die vorhandene Gründungsart und die geotechnischen Verhältnisse abgestimmt.
Typische Anlässe für Sicherungsmassnahmen an Gründungen
Sicherungen werden häufig erforderlich, wenn Risse, ungleichmässige Setzungen oder Verformungen auf Probleme in der Lastabtragung hinweisen. Weitere Anlässe sind benachbarte Aushubarbeiten, eine Aufstockung, Nutzungsänderungen mit höheren Lasten, Wasserzutritte oder Auswaschungen im Untergrund. Auch bei Umbauten im Bestand kann eine vorhandene Gründung den neuen Randbedingungen nicht mehr genügen. In solchen Fällen werden Bauwerkszustand, Gründungsaufbau und Baugrund gemeinsam beurteilt.
Übliche Verfahren zur Stabilisierung von Gründungen
Zur Sicherung von Gründungen kommen je nach Situation Unterfangungen, zusätzliche Pfahl- oder Mikropfahlsysteme, Injektionsverfahren oder lokale Bodenverbesserungen in Betracht. Teilweise wird die Last schrittweise auf neue Tragelemente umgeleitet, teilweise wird der vorhandene Baugrund verdichtet oder verfestigt. Bei flachen Fundamenten stehen oft abschnittsweise Eingriffe im Vordergrund, bei komplexeren Bestandsbauten auch kombinierte Verfahren. Die Wahl des Verfahrens hängt von Zugänglichkeit, Bauzustand, Lasten, Setzungsempfindlichkeit und den Eigenschaften des Untergrunds ab.
Abgrenzung zu anderen Sicherungen im Grundbau
Die Sicherung von Gründungen bezieht sich auf die Tragwirkung unter bestehenden Bauwerken. Sie unterscheidet sich von der Sicherung von Baugruben oder Böschungen, bei denen Hänge, Baugrubenwände oder Geländekanten stabilisiert werden. Ebenfalls abzugrenzen sind Sicherungen von Stützbauwerken und Hohlraumbauten, die andere Trag- und Schadensmechanismen betreffen. Innerhalb der Hierarchie des Grundbaus ist diese Leistung dort einzuordnen, wo die Gründung eines Bauwerks selbst im Fokus steht und nicht das umgebende Erdreich als freiliegendes Sicherungsobjekt.