Funktion von Überfallmeldeanlagen
Eine Überfallmeldeanlage erfasst keine gewöhnlichen Betriebszustände, sondern ist auf Alarme in einer konkreten Überfallsituation ausgelegt. Typisch ist eine stille Meldung an eine definierte Stelle, damit Hilfe veranlasst werden kann, ohne die Lage vor Ort zusätzlich zu verschärfen. Je nach Konzept können auch optische oder akustische Signale vorgesehen sein, etwa für interne Abläufe oder zur Statusanzeige.
Einsatzorte mit erhöhtem Überfallrisiko
Solche Anlagen werden vor allem dort eingesetzt, wo Bargeld, Wertsachen, Medikamente oder konfliktträchtige Kundensituationen vorkommen. Dazu zählen unter anderem Kassenbereiche, Schalterzonen, Tankstellen, Apotheken, Juweliergeschäfte, Geldinstitute, Empfangsbereiche und einzelne Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr. Auch in abgelegenen Betriebsbereichen oder bei Einzelarbeitsplätzen kann eine Überfallmeldung Teil des Sicherheitskonzepts sein.
Auslösung, Bedienelemente und Alarmwege
Überfallalarme werden häufig manuell ausgelöst, zum Beispiel über fest installierte Taster, unauffällige Fussschalter, mobile Sender oder andere verdeckt bedienbare Elemente. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Nutzung, Arbeitsabläufen und gewünschter Reaktionskette. Neben der Auslösung selbst sind die Alarmweiterleitung, die Zuordnung von Bereichen und die Verfügbarkeit der Anlage im Betrieb entscheidende Punkte der Planung.
Abgrenzung innerhalb der Alarm- und Meldetechnik
Innerhalb der Alarmanlagen und Feuermeldeanlagen unterscheiden sich Überfallmeldeanlagen klar von Einbruchmeldeanlagen: Einbruchsysteme reagieren auf unbefugtes Eindringen oder Sabotage, Überfallsysteme auf eine bewusst ausgelöste Meldung bei Bedrohung von Personen. Von Brandmeldeanlagen trennen sie sich durch den Gefahrenanlass, und von Videoüberwachungen durch die eigentliche Alarmfunktion. Alarmübermittlungsanlagen können Bestandteil der Weiterleitung sein, ersetzen aber die Überfallmeldeanlage nicht.