Funktion des Amtsverteilers in der Telefonverteilung
Ein Amtsverteiler verbindet die netzseitig ankommenden Leitungen mit der hausinternen Telefonverkabelung oder mit der nachgeschalteten Telefonanlage. Er dient der geordneten Auflage einzelner Adernpaare und macht Verbindungen nachvollziehbar und wartbar. Anders als aktive Geräte verarbeitet er keine Signale, sondern übernimmt eine passive Verteil- und Übergabefunktion.
Typische Einbausituationen im Gebäude
Amtsverteiler werden dort eingesetzt, wo externe Telefonanschlüsse in eine interne Infrastruktur überführt werden, etwa in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden, Gewerbeobjekten oder grösseren Bestandsbauten. Übliche Einbauorte sind Technikräume, Hausanschlussräume oder zentrale Verteilzonen. Besonders relevant sind sie bei mehreren Amtsleitungen, bei Umbauten der Telefonie oder wenn bestehende Leitungsführungen dokumentierbar bleiben müssen.
Aufbau, Beschriftung und Ausführungen
Je nach Anlage kann ein Amtsverteiler als kompakte Einheit im Einbaukasten, im Verteilerschrank oder auf einem Gestell ausgeführt sein. Typisch sind Anschlussleisten, Klemmpunkte und eine eindeutige Kennzeichnung der aufgelegten Leitungen. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Anzahl der Leitungen, Platzverhältnissen, Zugänglichkeit und nach der Frage, ob spätere Rangierungen oder Erweiterungen vorgesehen sind.
Abgrenzung zu Zwischenverteilern und anderen Verteilkomponenten
Der Amtsverteiler sitzt am netzseitigen Einspeisepunkt und unterscheidet sich damit vom Zwischenverteiler, der innerhalb der Gebäudeverkabelung eine weitere Verteilebene bildet. T + T Anschlussdosen und T + T Steckdosen sind Endpunkte in einzelnen Räumen, nicht die zentrale Übergabestelle. Verteilerschränke oder Einbaukästen beschreiben in erster Linie die Unterbringung, während der Amtsverteiler die eigentliche Verteilfunktion übernimmt. Von Glasfasertechnik ist der klassische Amtsverteiler abzugrenzen, da er in der Regel auf leitungsgebundene Telefonanschlüsse und deren Auflage ausgerichtet ist.