Was Standortberatungen im Energiekontext umfassen
Im Rahmen von Standortberatungen werden die Eigenschaften eines Standorts in Bezug auf ein konkretes Vorhaben beurteilt. Dazu gehören je nach Projekt unter anderem Lage, Topografie, verfügbare Flächen, Anbindung an Netze und Infrastruktur, bestehende Nutzungen, Emissionssituationen sowie mögliche Einschränkungen aus Raumplanung, Umweltrecht oder Nachbarschaft. Die Beratung kann auf vorhandenen Grundlagen, Standortbegehungen, Kartenmaterial, Messdaten oder projektspezifischen Annahmen aufbauen.
Typische Anwendungsfälle für Standorte von Energieanlagen
Standortberatungen werden häufig vor dem Neubau, der Erweiterung oder der Umnutzung von Energieanlagen eingesetzt. Typische Fälle sind die Prüfung von Standorten für Wärmeversorgung, Solaranlagen, Windenergienutzung, Geothermie, Kleinwasserkraft, Energiegewinnung aus Abwasser oder betriebliche Energiezentralen. Auch bei der Auswahl zwischen mehreren Grundstücken oder bei der Einordnung eines bestehenden Standorts in neue Nutzungskonzepte kommt diese Leistung zum Einsatz.
Formen der standortbezogenen Beurteilung
Die Leistung kann als erste Grobprüfung, als Vergleich mehrerer Standorte oder als vertiefte standortbezogene Machbarkeitsabklärung erfolgen. In frühen Projektphasen geht es oft um Ausschlusskriterien und eine erste Eignungseinschätzung. In vertieften Analysen werden projektrelevante Randbedingungen systematisch zusammengeführt, damit Anforderungen an Erschliessung, Umwelt, Betrieb und bauliche Umsetzung besser abschätzbar sind.
Abgrenzung zu Energieberatungen, Planung und Messleistungen
Standortberatungen sind innerhalb der Kategorie Analysen, Beratung, Gutachten und Planung auf die Frage ausgerichtet, ob und unter welchen Bedingungen ein bestimmter Ort für ein Vorhaben geeignet ist. Sie unterscheiden sich von Energieberatungen, die meist den Energieeinsatz, den Verbrauch oder Optimierungsmöglichkeiten eines Gebäudes oder Betriebs betrachten. Gegenüber Planung allgemein liegt der Fokus noch vor der eigentlichen Projektierung. Messungen, meteorologische Grunddaten oder Systemstudien können Teilgrundlagen liefern, ersetzen aber keine standortbezogene Gesamtbeurteilung.