Was zu Geländern und Handläufen gehört
Ein Geländer besteht in der Regel aus tragenden Pfosten, einem oberen Abschluss und gegebenenfalls Füllungen oder Zwischenstäben. Handläufe dienen dem sicheren Führen entlang von Treppen oder Rampen und können Teil eines Geländers oder als separates Bauteil an der Wand montiert sein. Im Metallbau werden dafür unter anderem Stahl, Edelstahl oder Aluminium verarbeitet, je nach Einsatzort, Beanspruchung und gewünschter Oberfläche.
Typische Einbauorte im Metallbau
Geländer und Handläufe werden an Innen- und Aussentreppen, auf Podesten, an Rampen, entlang von Galerien sowie bei Balkonabschlüssen eingesetzt. In Wohnbauten stehen häufig Gestaltung und Einpassung in den Ausbau im Vordergrund, während in Gewerbe- und Industriebauten robuste Konstruktionen und klare Führungslinien gefragt sind. Im Aussenbereich kommen zusätzlich Witterung, Entwässerung und Korrosionsschutz als planerische Punkte hinzu.
Konstruktive Ausführungen und Oberflächen
Üblich sind Stabgeländer, Geländer mit Blech- oder Lochblechfüllungen, Konstruktionen mit Gitterelementen sowie reduzierte Handlaufsysteme ohne durchgehende Brüstung. Handläufe werden als runde, ovale oder eckige Profile ausgeführt und mit passenden Haltern, Endstücken und Anschlüssen ergänzt. Bei den Oberflächen kommen je nach Material und Einsatz verzinkte, beschichtete, geschliffene oder unbehandelte Ausführungen in Frage.
Abgrenzung zu Treppen, Balkonen und anderen Metallbauprodukten
Geländer und Handläufe sind eigenständige Metallbauprodukte, auch wenn sie oft zusammen mit Treppen oder Balkonen geplant werden. Die Leistung unterscheidet sich von Treppen, weil dort die tragende Geh- und Laufkonstruktion im Mittelpunkt steht, während Geländer und Handläufe die seitliche Sicherung und Führung übernehmen. Von Sichtschutz, Fenstergittern oder Gitterrosten grenzen sie sich durch ihre Funktion entlang von Verkehrswegen und Absturzkanten ab.