Was unter Treppen im Metallbau verstanden wird
Im Bereich Metallbauprodukte bezeichnet Treppen begehbare Konstruktionen aus Metall oder mit metallischer Tragstruktur. Typische Bestandteile sind Wangen oder Holme, Stufen, Podeste, Verbindungen sowie je nach Ausführung Geländer und Handläufe. Verarbeitet werden unter anderem Stahl, Edelstahl oder Aluminium, teils auch in Kombination mit Belägen aus Holz, Stein oder anderen Werkstoffen. Die konstruktive Auslegung orientiert sich an Geometrie, Nutzung, Montageort und den Anforderungen an Oberfläche, Witterungsbeständigkeit und Pflege.
Typische Einsatzbereiche von Metalltreppen
Metalltreppen kommen im Innen- und Aussenbereich vor, etwa in Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, Industrieanlagen, Lagern, Werkhöfen oder bei technischen Zugängen. Im Aussenbereich werden sie für Eingänge, Verbindungswege, Nebenzugänge oder Fluchtrouten eingesetzt. In Produktions- und Betriebsumgebungen sind robuste, funktionale Lösungen mit rutschhemmenden Stufen oder Gitterrostauflagen verbreitet. Im Wohn- und Verwaltungsbau stehen dagegen häufig Gestaltung, Materialwirkung und die Einbindung in die Architektur im Vordergrund.
Konstruktive Varianten und Ausführungen
Zu den gängigen Formen zählen gerade Treppen, gewendelte Treppen, Podesttreppen und Spindeltreppen. Konstruktiv werden sie beispielsweise als Wangentreppe, Holmtreppe oder auf einer zentralen Tragstruktur ausgeführt. Bei den Stufen sind geschlossene oder offene Ausbildungen möglich, ebenso Blechstufen, Gitterroststufen oder Unterkonstruktionen für aufgesetzte Beläge. Je nach Projekt kann eine Treppe rein funktional ausgelegt sein oder als sichtbares Gestaltungselement mit abgestimmten Oberflächen, Details und Anschlüssen geplant werden.
Abgrenzung zu anderen Metallbauprodukten
Treppen sind innerhalb der Metallbauprodukte eigenständige Erschliessungskonstruktionen. Sie unterscheiden sich von Geländern und Handläufen dadurch, dass diese primär der Sicherung und Führung dienen, während die Treppe selbst die begehbare Verbindung zwischen Ebenen bildet. Von Balkonen grenzen sich Treppen durch ihre Verkehrs- und Verbindungsfunktion ab, von Gitterrosten durch die Gesamtfunktion als vollständige Treppenkonstruktion statt als einzelnes begehbares Element. Auch wenn Geländer, Handläufe oder Gitterroststufen Teil einer Treppe sein können, liegt der Schwerpunkt dieser Leistung auf der gesamten tragenden und begehbaren Anlage.