Was unter Personalbeschaffung fällt
Zur Personalbeschaffung gehören die Bedarfsabklärung, die Definition des Stellenprofils, die Wahl geeigneter Rekrutierungskanäle sowie die Vorauswahl und Beurteilung von Bewerbenden. Dazu zählen auch die Formulierung von Stelleninseraten, die Koordination des Bewerbungsprozesses und die Abstimmung mit Fachbereichen oder Linienverantwortlichen. Je nach Mandat kann die Leistung von der operativen Besetzung einzelner Stellen bis zur strukturierten Rekrutierung für mehrere Funktionen reichen.
Typische Anlässe und Rekrutierungssituationen
Personalbeschaffung wird bei Nachfolgeregelungen, Wachstum, Reorganisationen oder beim Aufbau neuer Teams benötigt. Auch schwer besetzbare Fachfunktionen, saisonale Personalspitzen oder die Besetzung von Kaderpositionen führen zu spezifischen Rekrutierungsprozessen. Der Aufwand variiert je nach Qualifikationsniveau, Verfügbarkeit geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten sowie regionalem oder branchenspezifischem Arbeitsmarkt.
Interne und externe Wege der Beschaffung
Die Beschaffung kann intern über Versetzungen, Entwicklung bestehender Mitarbeitender oder interne Ausschreibungen erfolgen. Extern stehen unter anderem Stellenportale, Direktansprache, Personalvermittlungen, Netzwerke oder talentbezogene Datenbanken zur Verfügung. Welche Form geeignet ist, hängt von der Funktion, der Vertraulichkeit der Suche, dem Zeitrahmen und der Reichweite der Ansprache ab.
Abgrenzung zu anderen Leistungen im Personalmanagement
Personalbeschaffung ist auf die Gewinnung neuer Mitarbeitender ausgerichtet und unterscheidet sich damit von Personalentwicklung, die bestehende Mitarbeitende fördert, sowie von Personalerhaltung, die auf Bindung und Verbleib abzielt. Gegenüber Arbeitsrecht und Arbeitsverträgen steht nicht die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund, sondern der Rekrutierungsprozess bis zur Auswahl. Auch zur Personalfreistellung besteht eine klare Abgrenzung, da dort Trennungssituationen und nicht Neueintritte behandelt werden.